Mit Schutzschirmverordnung widerspricht CDU-Finanzminister Schäfer HZ-Interview

28.06.12 - REGION - Die Verordnung des Hessischen Ministers der Finanzen sowie des Ministers des Innern und für Sport zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSVO) fordert pro Jahr und Einwohner 100 Euro als „Mindestkonsolodierungsbeitrag“ teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Torsten Warnecke mit. Diese Vorgabe müsse bis zu einem ausgeglichenen Haushalt, spätestens bis zum Jahr 2020 von den „Schutzschirmkommunen“ erfüllt werden. Damit widerspricht die Verordnung öffentlichen Aussagen von CDU-Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Wörtlich heißt es in der Verordnung (SchuSVO, Paragraph 5, Absatz 3): „Der vereinbarte Betrag soll in der Regel 100 Euro je Einwohner und Jahr nicht unterschreiten.“

Dem entgegen hatte CDU-Finanzminister Schäfer in einem Interview mit der Hersfelder Zeitung vom 21. Mai 2012 auf Nachfrage bekräftigt: „100 Euro sind nur eine Empfehlung. Wenn das aus kommunaler Sicht zu viel ist, ist das auch okay.“ „Man darf gespannt sein, wie Dr. Schäfer diesen Widerspruch auflösen wird. Zudem wird von hohem Interesse sein, welche jährlichen Konsolidierungsbeiträge die Kommunen, die bis zum morgigen Tag, 29. Juni, Rückmeldung geben sollen, vermelden,“ unterstreicht Warnecke. Drohen doch den Kommunen bei Nichteinhaltung der Einsparungen scharfe Sanktionen, bis hin zum Ergreifen von Maßnahmen, die geeignet sind, diese kommunalen Verpflichtungen durch die Aufsichtsbehörde durchzusetzen.+++


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