Magistrat gegen Bauleitplanung für Windpark in Bad Soden-Salmünster

28.07.12 - Bad Orb - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster hat in ihrer Sitzung am 19.03.2012 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien" beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist u. a. die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Das beauftragte Planungsbüro hat den Magistrat der Kurstadt Bad Orb im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, den Vorentwurf des Bauleitplanverfahrens um Stellungnahme gebeten. Der Magistrat hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf beraten und beschlossen eine negative Stellungnahme abzugeben. Diese bezieht sich auf die Ausweisung der Fläche 2 (nördlich vom Münster-Berg) mit einer Gesamtpotenzialfläche von 70 ha. Nach den angenommenen Kriterien können dort mind. 3 Windenergieanlagen entstehen.

Die Fläche grenzt direkt an die von der Stadt Wächtersbach vorgesehene Fläche an. Zu der dortigen Planung für den Bau von 2 Windenergieanlagen hat sich der Magistrat bereits im November 2011 negativ geäußert. „Wir wollen als Kurstadt unseren Beitrag zur Erreichung der Energieziele des Bundes und des Landes leisten.", so die Bürgermeisterin Helga Uhl. Aus diesem Grund habe die Stadtverordnetenversammlung im Januar 2012 den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gesamtgemarkung beschlossen. „Als Kurstadt ist uns besonders wichtig, die Planungshoheit zu behalten", erläutert Uhl weiter. Da auf den Höhenzügen von Bad Orb entsprechende Windgeschwindigkeiten vorhanden sind und 2 % der Landesfläche für Windenergie reserviert werden sollen, wird der Bau nicht verhinderbar sein. Die Beratungen haben deswegen zum Ziel den Landschaftsverbrauch an einer Stelle zu konzentrieren und eine Wertschöpfung für die Stadt zu erreichen.
Die Städte Wächtersbach und Bad Soden-Salmünster weisen Flächen aus, die direkt an die Gemarkungsgrenze von Bad Orb anschließen.

Aufgrund des notwendigen Siedlungsabstandes (1.000 m) ist es für die Stadt Bad Orb nicht möglich mit den Nachbarkommunen an dieser Stelle ein gemeinsames Projekt zu planen. Auch im weiteren Verlauf dieses Bereiches sind voraussichtlich keine Potenzialflächen für die Stadt Bad Orb ausweisbar, da dort ein großes Vogelschutzgebiet und ein FFH-Gebiet festgestellt sind. Deswegen kristallisiert sich für Bad Orb das Gebiet rund um den Bergrücken „Pfarrküppel", also auf der gegenüberliegenden Talseite, heraus. Der Magistrat verweist deswegen auf den Landesentwicklungsplan 2000in dem festgelegt ist, dass der Schutz und die Verbesserung des Kleinklimas bebauter Gebiete durch die Ausweisung regionaler Grünzüge zu sichern ist. Beide Flächen liegen im ökologischen Verbund- und Vorzugsraum. „Wir wollen mit unserer Stellungnahme vermeiden, dass auf allen Höhenzügen rund um Bad Orb technische Bauwerke entstehen. Dies sind wir zur Erhaltung der Erholungsqualität unseren Bürgerinnen und Bürgern, sowie unseren Gästen schuldig.", merkt die Bürgermeisterin abschließend an. Am 13. August 2012 findet um 19 Uhr, Konzerthalle – Gartensaal, eine weitere Informationsveranstaltung zu Fragen rund um die Windenergieplanung statt.+++


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