Praxisgebühr, Pflegereform etc. - DAK: das ändert sich zum Jahr 2013

29.12.12 - BAD HERSFELD - Praxisgebühr, Rentenbeitrag, Pflegereform oder Mini-Job. In der Sozialversicherung gibt es zum 1. Januar 2013 weitreichende gesetzliche Änderungen. „Die neuen Regelungen zum Jahreswechsel gelten auch für viele Menschen in Waldhessen, erklärt Harald Schmidt von der Krankenkasse DAK-Gesundheit.

Mit dem Start des neuen Jahres entfällt die Praxisgebühr von 10 Euro, die bislang beim ersten Besuch von Arzt und Zahnarzt im Quartal zu zahlen war.

Rentenbeitrag sinkt

Günstig für das Portemonnaie ist auf jeden Fall der neue Beitrag zur Rentenversicherung, der von bisher 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinken wird. Dagegen steigen die Beiträge in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte an. Durch eine umfassende Pflegereform erhalten Demenzkranke ab 1. Januar 2013 deutlich verbesserte Leistungen.

Minijobs neu geregelt

Wesentliche Änderungen gibt es auch bei den Mini-Jobs geben: Die Geringfügigkeitsgrenze bei diesen sogenannten „400 Euro-Jobs" wird auf 450 Euro im Monat angehoben. Neue Mini-Jobs sind nun grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, eine Befreiung ist jedoch bei Tätigkeiten bis 450 Euro möglich. „Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gilt eine Übergangsfrist, da bleibt alles, wie es ist", ergänzt Schmidt. Auch die sogenannte Gleitzone wurde erhöht. Darunter fallen Beschäftigungen mit einem Einkommen zwischen nun 450 und 850 Euro. Die Arbeitgeber sollen alles Erforderliche regeln. Sie erhalten dazu Informationen von der Minijob-Zentrale, bei der alle Meldungen für geringfügig Beschäftigte abzugeben sind. +++


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