Urteil gegen brutalen Pfarrhaus-Räuber rechtskräftig - Revision verworfen

Michael S. (verpixelt) vor dem Landgericht Fulda..

Hier im Pfarrhaus von Flieden passierte das Verbrechen..

26.06.12 - FULDA/FLIEDEN - Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Fulda vom 09.12.2011 gegen Michael S. wegen besonders schweren Raubes (Tatort Pfarrhaus in Flieden) ist rechtskräftig, teilt Pressesprecherin Michaela Kilian-Bock heute mit:

"Hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass das Urteil gegen Michael S. Az.:. 12 Js 517/11 – 1 Ks in Rechtskraft erwachsen ist. Michael S. wurde am 09. Dezember 2011 wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten, der auf Freispruch plädiert hatte, hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr über die Revision entschieden und die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 16. Mai 2012 einstimmig als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig."+++


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