Verbraucherzentrale: "Online-Preisauszeichnung bei Banken meist unzureichend"

14.03.12 - REGION - Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen ergibt, dass die online zugängliche Preisauszeichnung der meisten in Hessen ansässigen Banken unzureichend ist. Mehr als die Hälfte der untersuchten Kreditinstitute veröffentlicht auf ihrer Internetseite nicht den Preisaushang. Das in der Regel ausführlichere Preis- Leistungsverzeichnis sucht man bei mehr als drei Viertel der Banken vergeblich auf deren Homepages. Die Ergebnisse des Marktchecks sind auf www.verbraucher.de einsehbar.
Am Weltverbrauchertag – Donnerstag, den 15.3.2012 – informiert die Verbraucherzentrale Hessen gezielt zu Bankentgelten. Von 10 bis 18 sind die Berater über die Telefonnummer 0180-5-972011 erreichbar.
Die kostenlose Verbraucherinformation „Kostendschungel Banken: Unzulässige und zulässige Bankentgelte“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen sowie auf www.verbraucher.de erhältlich.


Eine im März 2012 bei 75 in Hessen tätigen Banken durchgeführte Sichtung der Homepages ergab, dass die meisten Banken im Hinblick auf Preistransparenz nicht gerade kundenfreundlich agieren. 52 Prozent der untersuchten Banken (39) veröffentlichten auf ihren Homepages keinen Preisaushang. Nur knapp 7 Prozent (5) verwiesen auf den in den Filialen vorliegenden Preisaushang, die anderen gaben keine Hinweise. In den veröffentlichten Preisaushängen finden sich meist Zinsangaben für Dispositionskredite und geduldete Kontenüberziehung sowie Kosten für Bank- und Kreditkarten. Kosten für die Kontoführung fehlen häufig. Wenn überhaupt, veröffentlichen die Kreditinstitute meist nur die Kosten für ein Kontenmodell. Ein Preisvergleich vom heimischen Bildschirm aus ist so nicht möglich.

Verwirrend für Verbraucher ist zudem, dass Banken zwei unterschiedliche Formen der Preisübersicht kennen: den Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis. Letzteres ist erheblich umfangreicher als der Preisaushang und sollte alle Leistungen mit den jeweiligen Preisen enthalten. „Der Preisaushang in Filialen ist vorgeschrieben, nur online gibt es keine Transparenz“, mahnt Jutta Gelbrich, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Banken haben ein Interesse daran, dass immer mehr Verbraucher auf Online-Banking umstellen, denn das spart ihnen Arbeit. Den Verbrauchern bleibt aber verwehrt, sich auf die gleiche Weise – nämlich online – über die Preise der Kontoführung zu informieren.“ Hier bedarf es klarer Regelungen zu Gunsten der Verbraucher, denn die Preisangabenverordnung hängt dem Online-Zeitalter weit hinterher – so die Forderung der Verbraucherzentrale Hessen.

Verbraucherpolitische Forderungen

Zur Kostentransparenz bei Bankentgelten fordern die Verbraucherzentralen: Kontoentgelte müssen unkompliziert und vergleichbar veröffentlicht werden. Maßstäbe über Form, Begriffe und Darstellung sind vorzugeben. Alle Entgelte müssen gut verständlich aufgeführt sein. Paketleistungen sind die Kosten der Einzelleistungen gegenüberzustellen. Nicht nur Kunden, auch Verbraucher, die vor Abschluss des Vertrages vergleichen möchten, müssen vorab Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisleistungsverzeichnissen nehmen können. Auf Internetseiten sind diese Angaben immer direkt und ohne Umwege mit den Kontoangeboten jedem und ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung zu stellen. Verbraucher haben als Kunde einen Anspruch auf regelmäßige und kostenfreie Information über aufgelaufene Gebühren. Kontoentgelte auch für Aufträge aus dem Konto sind als Endpreis zu gestalten, dem keine vorher unbekannten oder variablen Auslagekosten Dritter beigefügt werden dürfen.

Kosten-Dschungel Bankentgelte: Telefonberatung und kostenlose Verbraucherinformation

Am diesjährigen Weltverbrauchertag, Donnerstag, den 15. März 2012 von 10 bis 18 Uhr informieren die Berater der Verbraucherzentrale Hessen telefonisch zu Bankentgelten: 0180-5 - 972011. 0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunk maximal 0,42 Euro pro Minute. Eine kostenlose Verbraucherinformation „Kostendschungel Banken:Unzulässige und zulässige Bankentgelte“ ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen sowie auf der Internetseite www.verbraucher.de erhältlich.

Hintergrund: Weltverbrauchertag

Der Weltverbrauchertag geht zurück auf eine am 15. März 1962 von John F. Kennedy vor dem amerikanischen Kongress gehaltene Rede, in der er vier grundlegende Verbraucherrechte der Verbraucher formulierte:
sichere und gesunde Produkte, umfassende Information, freie Wahl von Produkten und Dienstleistungen,
Anhörung und Mitsprache der Verbraucher. An diese Grundrechte erinnern Verbraucherorganisationen jährlich am 15. März, dem Weltverbrauchertag. +++


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