FULDA - 09.07.2018
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Taubenfütterin aus Überzeugung drohen 20.000 Euro an Bußgeldern

Weil sie immer wieder gegen das Taubenfütterungsverbot der Stadt Fulda verstoßen hat, stand am Montag eine 64-Jährige Frau aus Fulda vor dem Amtsgericht. Ihr wird vorgeworfen, die Vögel sowohl auf dem Bahnhofsvorplatz als auch am Uniplatz regelmäßig mit Körnerfutter versorgt zu haben, obwohl das die Straßensatzung der Stadt ausdrücklich untersagt. Immer wieder bekam sie deshalb Bußgeldbescheide, die sich mittlerweile auf eine Summe über 20.000 Euro belaufen. Doch die 64-Jährige ist davon überzeugt, dass die Tauben Hunger leiden und von unsachgemäßem Futter wie Kuchen, Pommes und Essenresten krank werden.

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