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LAUTERBACH "Hessisches Tariftreuegesetz unzureichend"

IG BAU zum Meinungsaustausch bei Landrat Manfred Görig

18.09.14 - Vor dem Hintergrund, dass in der letzten Zeit auch in Mittelhessen auf den Baustellen menschenverachtende Verstöße gegen Tarifverträge, Ausschreibungsbedingungen und Mindestlohnbestimmungen insbesondere beim Einsatz von Subunternehmer vorgekommen sind, besteht nach Meinung der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt dringender Handlungsbedarf für die einzelnen Bundesländer, ihre Vergabegesetze zu novellieren. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landrat Manfred Görig vom Vogelsbergkreis wollten die Beteiligten die Praxis der Vergabe im Landkreis kennenlernen und Hinweise für Verbesserungen erfahren. Seitens der Gewerkschaft erläuterte der Gewerkschaftssekretär Andreas Goerke die Zielvorstellungen aus Arbeitnehmersicht.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen die Interessen der Auftraggeber, die sozialen und ökologischen Bedingungen, die Belange der Wirtschaft sowie der wirkungsvoller Schutz sozialer Standards in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt werden. Ziel eines wirkungsvollen Landesvergabegesetzes muss es sein, einen Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten zu vermeiden. Weiterhin ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Schutz von tarifgebundener Beschäftigung, die Erhaltung von gesellschaftlich wünschenswerten Arbeitsbedingungen und sozialen Standards, die Entlastung der sozialen Sicherungssysteme und der Schutz der Tarifvertragsbindung gesetzlich klar zu regeln.

Landrat Manfred Görig erläuterte die Vergabepraxis, dass der Landkreis bereits in der Vergangenheit großen Wert auf die Tariftreue ihrer Auftragnehmer gelegt habe. Die Kreisverwaltung habe mit eigenem Personal die Ausschreibungen detailliert erarbeitet und auf die Bedürfnisse des Kreises und der regionalen Wirtschaft abgestimmt. „Hierdurch können wir die Tariftreue am einfachsten und effektivsten kontrollieren, da wir die Firmen und ihre Arbeitnehmer persönlich kennen“, erklärte Manfred Görig. Bei großen, insbesondere nicht ortsansässigen Konzernen ist die Kontrolle der Tariftreueerklärung seitens des Kreises nicht mehr zu leisten. Oftmals seien die Aufträge an unzählige Subunternehmer weiter gegeben worden, sodass die Kontrolle nur noch vom Zoll erledigt werden kann.

Der von der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzesentwurf für ein Hessisches Vergabegesetz wird in keiner Weise den Notwendigkeiten gerecht, um eine Rechtssicherheit auf den Baustellen zu erreichen. „Das Gesetz ist rückwärts gewandt. Es enthalte keinen vergabespezifischen Mindestlohn, für die Gewerkschaften eine absolute Notwendigkeit und in anderen Bundesländern längst geregelt. Soziale Standards würden keine vorgeschrieben, die einzuhalten wären. Nachunternehmer müssten keine Kontrolle befürchten und es gäbe keine harten Sanktionen bei Verstößen, erklärte Andreas Goerke.

Alle Gesetzesvorschläge der Opposition seien in dieser Frage besser und hätten zentrale Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigt. Es gebe kein anderes Bundesland, das in den vergangenen Jahren ein so arbeitnehmerfeindliches Vergabegesetz in die Anhörung gegeben habe wie die jetzige Landesregierung.

Angesichts der finanziellen Situation der kommunalen Haushalte wies die Gewerkschaft auf die drohende Verschärfung der Arbeitsbedingungen auf den Baustellen hin. Nur ein fairer Wettbewerb garantiere den gesetzestreuen Firmen das Überleben. „Wenn die Mitbewerber mit kriminellen Methoden, Tarifbruch und Umgehung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sich einen finanziellen Vorteil - meist auf dem Rücken der betroffenen Arbeitnehmer - verschaffen, dann muss der Gesetzgeber dringend handeln“, darin war sich die Gesprächsrunde einig.

Es kann nicht hingenommen werden, dass der Defizitabbau bei den kommunalen Haushalten notwendige Investitionen gefährde und die Gefahr bestehe, dass Privatisierung öffentlicher Aufgaben zu weiterem Lohndumping führen werde. Seitens des Bundes und des Landes müssen die Kommunen endlich mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit die Erwartungen der Bürger auch bei der Bauunterhaltung öffentlicher Gebäude und Straßen noch erfüllt werden können.+++


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