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Der unabhängige Landratskandidat Jörg Brand -

BAD HERSFELD Landratskandidat Jörg BRAND

„Biotonnen–Willkürgebühr gegen Eigenkompostierung sofort zurücknehmen!“

25.10.14 - Die von den beiden Entsorgungsbetrieben im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV und MZV) im Zuge der flächendeckenden Aufstellung einer Biotonne in ganz Waldhessen ab dem 01.01.2015 von Eigenkompostierern geforderte sogenannte „Vorhaltegebühr“ von jährlich 12 Euro (AZV) oder sogar 18 Euro (MZV) ist nach Meinung des unabhängigen Landratskanidaten Jörg Brand "rechtswidrig und schikanös zugleich und erfüllt alle charakteristischen Merkmale eines Willküraktes". Die Aktion gegen die Grundstückseigentümer sei sofort abzubrechen und die Ankündigungen umgehend zu widerrufen, so Jörg Brand in einer Pressemitteilung.

Die von allen Vertretern der Verbandsversammlungen des AZV/MZV, in dem bekanntlich alle örtlichen kommunalpolitischen Kräfte Mitsprache haben (auch die im Kreistag Hersfeld-Rotenburg vertretenen Fraktionen - speziell AZV -, und hier allen voran die stellvertretende Landrätin Elke Kühnholz, SPD), beschlossene Willkürgebühr gegen Eigenheimbesitzer, die selbst kompostieren, sei eklatant rechtswidrig und könne nur als diskriminierende Schröpfung der Bürgerinnen und Bürger bezeichnet werden.

Laut Brand sei es sehr beunruhigend, wenn zum Beispiel die hochbezahlte Führung des MZV in ihrem Schreiben vom 30.09.2014 zur „18 € Vorhaltegebühr“ in aufnötigender Weise allen Kunden schreibe, „dass diese juristisch unstrittig sei“, obwohl sie es eigentlich besser wissen müsse. Nach Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in einer vergleichbaren Angelegenheit fehle es an der „tatsächlichen Inanspruchnahme“ als zwingend nötige Voraussetzung zur Erhebung von Gebühren - allein eine optionsbedingte Erhebung von Gebühren sei nach dem landesrechtlichen Kommunalabgabengesetz unzulässig. Deutlicher könne laut Brand die Rechtslage kaum beschrieben werden.

Es dränge sich massiv der Eindruck auf, dass die Führungen von AZV und MZV in einer "Bürgerinteressen verletzenden Oberlehrermanier" die Freiheit zur Entscheidung für oder gegen Eigenkompostierung per erklärter Zwangsmaßnahme schlicht verbieten und vorschreiben wollten, was ein Bürger in Waldhessen auf seinem Grundstück darf und was nicht. Wobei man sich auch einmal vorstellen sollte, wie man in einer 60 Liter Tonne (für 1-2 Wohnungen) allein den durchschnittlich anfallenden Grasschnitt entsorgen wolle. Eine Steigerung der Maßnahmen durch AZV und MZV könne ab jetzt nur noch darin bestehen, dass den Grundstückseigentümern das Selbstmähen des Rasens auch noch untersagt werde, weil es die Müllverbände erledigen wollen. Gegen Erhebung entsprechender Gebühren, verstehe sich, so Brand.

Er legte daher den Verantwortlichen des AZV/MZV eine rechtliche Prüfung und eine Rücknah-me der Willkürgebühr nahe und empfahl gleichzeitig allen betroffenen Grundstückseigen-tümern das weitere Geschehen genau zu beobachten und ggf. (gemeinschaftliche) Rechtsmittel zur Abwehr der Sondergebühren zu prüfen, so Jörg Brand abschließend.  +++


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