Archiv

GELNHAUSEN Jüngster Erlass aus dem Innenministerium

Auswirkungen des Kommunalen Finanzausgleichs für jede einzelne Kommune

31.10.14 - Gelnhausens Bürgermeister Thorsten Stolz sieht sich im jüngsten „Finanzplanungserlass“ des hessischen Innenministeriums in seiner Einschätzung bestätigt, dass es richtig gewesen war, 2012 die Entscheidung zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes zu treffen. „Durch den aktuellen Erlass des Innenministeriums wird einmal mehr deutlich, dass die Auflagen und Konsolidierungsvorgaben, die die Schutzschirmkommunen umsetzen müssen, jetzt auch für die Nicht-Schutzschirmkommunen greifen“, berichtet der Bürgermeister. „Genau das war von Anfang an meine Einschätzung und die hat sich jetzt bestätigt“, so Bürgermeister Thorsten Stolz.

Im Dezember 2012 hatten die städtischen Gremien die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen beschlossen. Vorausgegangen war ein Prozess der Bürgerbeteiligung. Gelnhausen ist eine von insgesamt 102 hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen, die den Kommunalen Schutzschirm in Anspruch genommen haben. Die Stadt Gelnhausen hat sich darin verbindlich verpflichtet, bis spätestens 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und die jährlich Defizite, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2013, kontinuierlich zu reduzieren. Im Gegenzug erhält die Barbarossastadt eine Teilentschuldung von 17 Millionen Euro. „Wir haben uns auf einen nicht immer einfachen, aber richtigen Weg begeben. Bislang haben wir alle Vorgaben eingehalten, auch wenn schwierige Entscheidungen getroffen werden mussten“, so Thorsten Stolz weiter.

Im jüngsten Erlass des hessischen Innenministeriums sieht der Bürgermeister seine Einschätzung bestätigt: „Zeitversetzt werden die Konsolidierungsvorgaben, die die Schutzschirmkommunen erfüllen müssen, auch auf die Nicht-Schutzschirmkommunen übertragen – allerdings ohne die Möglichkeit eine Teilentschuldung in Anspruch zu nehmen.“ So ist den jüngsten Vorgaben aus dem Innenministerium zu entnehmen, dass die Nicht-Schutzschirmkommunen bis spätestens 2017 den Haushaltsausgleich erreichen müssen. Weiterhin sieht der Erlass klare Vorgaben zur Anhebung der Grundsteuer für die Nicht-Schutzschirmkommunen vor. „Für Gelnhausen hat dieser jüngste Erlass keine Bedeutung mehr. Wir haben all das schon hinter uns und sind auf einem guten Weg unsere finanzielle Handlungsfähigkeit zurück zu erlangen“, führt der Bürgermeister aus.

Regelmäßig müssen die Schutzschirmkommunen den Aufsichtsbehörden, im Falle Gelnhausen das Regierungspräsidium in Darmstadt, über den Verlauf der Haushaltskonsolidierung Bericht erstatten. Bereits 2013 hat Gelnhausen die Vorgaben aus der Schutzschirmvereinbarung eingehalten. In der Stadtverordnetenversammlung am 26. November wird Bürgermeister Thorsten Stolz den aktuellen Finanzbericht vorlegen und über die unterjährigen Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen berichten: „Bereits heute ist aber absehbar, dass die Stadt Gelnhausen auch in 2014 die Vorgaben aus der Schutzschirmvereinbarung mit dem Land Hessen einhalten wird. Das ist ein ganz wichtiges Signal“.

Ein wichtiges Datum für alle hessischen Kommunen wird der kommende Mittwoch: Am 5. November will der hessische Finanzminister in Modellrechungen bekannt geben, wie sich die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs für jede einzelne hessische Kommune auswirken wird. „Auf diesen Tag warten alle hessischen Bürgermeister und Landräte mit Spannung. Klar ist bislang nur, dass der Gesamtbetrag, der für alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur Verfügung steht, nicht erhöht wird, sondern lediglich eine Neuverteilung der Masse erfolgt. Mehr werden wir dann nach dem 5. November wissen“, so der Bürgermeister.

Im Hinblick auf die kommunale Haushalts- und Finanzsituation spricht der Bürgermeister abschließend aber auch eines der Hauptprobleme an: die ständige Übertragung neuer Aufgaben von Bund und Land an die Städte, Gemeinden und Landkreise. „Das Paradebeispiel ist hier für mich der Bereich der Kinderbetreuung. Durch Bund und Land wurde der - sinnvolle und richtige - Ausbau der U-3 Betreuung beschlossen, aber die Hauptlasten (Personal- und Betriebskosten) müssen durch die Kommunen getragen werden, ohne hierfür eine ausreichende Finanzausstattung zu erhalten. Alleine eine Stadt wie Gelnhausen hat durch den Ausbau der Kleinkinderbetreuung zusätzliche Personalkosten von 1 Millionen Euro pro Jahr zu schultern. Wir, die hessischen Städte und Gemeinden, übernehmen diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe gerne, aber wir erwarten auch eine vernünftige und auskömmliche Beteiligung von Bund und Land an den Kinderbetreuungskosten vor Ort“, so Thorsten Stolz abschließend. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön