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- Foto: Thorben Wengert/ pixelio.de

FULDA Trotz Revision

Mehrjährige Haftstrafen im "Rockerfall" rechtskräftig: Schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung

07.11.14 - Das Urteil im sogenannten "Rockerfall" ist nun rechtskräftig, wie das Landgericht Fulda in einer Pressemitteilung mitteilt. Zwei Männer im Alter von 23 und 27 Jahren wurden demnach wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt. 

Diese wurden am 13.11.2013 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. Der 23-jährige Mann aus Eichenzell wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen den 27-Jährigen aus Neuhof ver-hängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Das Gericht sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten, die damals Anwärter eines örtlichen Motorradclubs gewesen sind, im Juli 2012 einen 32-Jährigen in dessen Wohnung in Fulda aufgesucht, mit einer ungeladenen Gaspistole bedroht sowie geschlagen und getreten haben. Dem Opfer wurden eine X-Box, ein Fernsehgerät und ein Handy geraubt.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr über die Revisionen der beiden Angeklagten entschieden und diese mit Beschluss vom 08.10.2014 als unbegründet verworfen, weil – so die Begründung des 2. Strafsenats – die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben habe.+++


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