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FULDA Ball der Stadt Fulda (5)

PROKLAMATION und Schlüsselübergabe - 11 närrische Gesetze von Prinz OLAF

11.01.15 - Seit zwei Monaten ist FKG-Prinz Olaf Denticus im Amt. In dieser Zeit hatte er schon viele Begegnungen mit Narren in und um die Domstadt. Ganz traditionell übernimmt er am Ball der Stadt Fulda, dem großen Auftakt der Kampagne, das Zepter so richtig und fasst seine geltenden Gesetzte (bis Aschermittwoch gültig) in der Proklamation mit elf Paragraphen zusammen. Oberbürgermeister und Schirmherr der Fuldaer Foaset Gerhard Möller übergab dem Prinz und seiner Mannschaft freiwillig die Schlüsselgewalt über das Schloss und die gut gehütete Stadtkasse.

Fotos: Christian Schmitt / Martin Engel


Die DENTICUS-Proklamation der Kampagne 2014/2015 - hier im WORTLAUT:

§ N1 Der Petersberger Ortsteil Marbach, Wohnsitz des 74. Prinzen von Fulda, ist in das Stadtgebiet Fulda einzugliedern und der Jurisdiktionsgewalt Seiner Tollität zu unterstellen. Die Marbacher Narren haben ab sofort den närrischen Schlachtruf „ Marbach Helau! “zu unterlassen und stattdessen „Föllsch Foll Hinein! “ auszurufen. Dies gilt sinngemäß auch für den beruflich bewährten Eichenzeller Ortsteil Rothemann.

§ N2 Närrinnen und Narren aus anderen Regionen sind aufgrund althergebrachter Verbundenheit in Fulda gast freundlichst willkommen zu heißen. Etwaige Dialekte bzw. verbliebene sprachliche Färbungen dieser Gäste werden als Ausdruck besonderer Originalität wertgeschätzt. Sämtliche närrische Untertanen sind gehalten, kräftig und ausgiebig zu lachen und dabei ihre Zähne zu zeigen, auch wenn diese noch nicht bezahlt sein sollten.

§ N3 Der Hund des Hauses Sersch , „ Sir Elton“, erhält den Ehrentitel „Erster Hund von Fulda“. Hunde im Stadtgebiet haben dem Prinzlichen Hund ausnahmslos ihre Liebe und Ehrerbietung entgegenzubringen und dies durch dreifaches Bellen „Wau-Wau-Wau“ und freudiges Schwanzwedeln kundzutun. Meine heißgeliebte und charmante Frau Martina ist nicht nur ab heute meine First-Lady. Allerdings sind insoweit jedwede Aktivitäten, wie bellen , hinterher Pfeifen und Schwanzwedeln, tunlichst zu unterlassen.

§ N4 Lachfalten und auch sonstige anderweitig erworbene Falten , wie z.B. Augenringe , sind während meiner Regentschaft ausschließlich mit der herrschaftlichen Markencreme „ Oil of Olaf“ zu behandeln.

§ N5 Seit „Halloween“ oder der letzten „Fuldaer Foaset“ herrenlos aufgefundene Gebisse, Vampirzähne oder sonstiger Zahnersatz sind bei der im Stadtschloss eingerichteten „Sammelstelle für Zahnersatz“ abzuliefern , und der „Prinzlichen Lehr- und Schaugebisssammlung“ zu überlassen.


§ N6 Das „Schöppchen“ wird zur „Prinzlichen Hochburg“. Sämtliche Narren sind aufgerufen dort in Zukunft regelmäßig vorzusprechen. Es wird Rauchverbot erteilt. Die „Druckerei Quell“ wird zur „Prinzlichen Noten- und Zentralbank“. Stadt und Land sind aufgefordert nur diese Druckerei aufzusuchen. Das „Holodeck“ wird zum „Prinzlichen Tanz-Palast“. Alle Frauen und Männer, besonders diese, die vom eigenen Partner nie oder zu selten zum Tanz geführt werden , müssen unverzüglich dort Tanzunterricht nehmen. Die ersten Kontrollen werden heute Abend durchgeführt und mit einem 1maligen Schnupperkurs geahndet!

§ N7 Als Leibgericht empfehle ich ordentlich durchgeMÖLLERten Kartoffelbrei mit rotem Kömpel-Allerlei, zum Abschluss für eine bessere Bekömmlichkeit gibt es einen schwarzen Fuldaer Kaffeegenuss: „DER WINGENFELD“ genannt mit einem großen Schuss BRAND und dazu einen mit Windkraft gefüllten Beutel “alla WOIDE“Die musikalische Umrahmung während der Leibspeisenaufnahme ist durch Hitradio FFH zu untermalen ,welches zu Hitradio „Föllsch Foll Hinein „ umbenannt wird.

§ N8 Fuldaer Weihnachtsbier, Hochstift Pils, Schwarzer Hahn, Will Hefeweizen, auch alkoholfrei, sowie Fuldaer Klosterlikör, Hahners Bonifatiustropfen und Dworzaks Destillate werden als zahnmedizinisch besonders wertvolle Mundspülungen zugelassen. In besonders indizierten Notfällen gilt dies auch für Hahners- Bonifatiustropfen und Sturmius- Stadtgründer- Kümmelbrand.

§ N9 Karnevalisten, die anlässlich der Fuldaer Foaset, insbesondere beim ROMO-Umzug Zuckersteine und sonstige Süßigkeiten an das Narrenvolk verabreichen, werden im Sinne der Zahngesundheit verpflichtet, zugleich Zahnputzmittel und Mundspülmittel auszugeben. Hierbei ist die Abgabe von Mundwässern mit verbotenen Substanzen an Kinder und Jugendliche ausnahmslos zu unterlassen.

§ N10 Ohne irgendjemanden „LINK“en zu wollen und fern jedweder „Buhl“schaft , geschweige denn, „LIVING“mäßig , tun wir –in Anlehnung an fußballtaktische Erwägungen-kund zu wissen: Eine Schwalbe macht noch keinen „SOMMERLAD“! Abzuwarten bleibt indessen , ob ein „WINGENFELD“ – gegebenenfalls eine „KÖMPEL“ – den „MÖLLER“ machen können.

Sicher ist nur: „Ein Narr macht Spaß und hat selbigen auch zu verstehen!“

§ N11 Zwecks Optimierung Fuldaer Fußballkultur ist unverzüglich der „Fonds Zur Förderung Eines Höherklassigen Fußballspielbetriebs – (FZFEHB)“ bei der Sparkasse Fulda aufzulegen. Der Fonds soll dem Aufbau einer gemeinsamen Fußballmannschaft der führenden Fuldaer Vereine dienen. Vorschläge zur Umsetzung diese Ziels, zur Organisation und zur Namensgebung, sowie Einlagen und Spenden aller Art können ab sofort der Prinzlichen Sammelstelle im Stadtschloss zugeleitet werden.

Die Fuldaer Fastnachtssänger erhalten den Prinzlichen Auftrag, eine stadiontaugliche Hymne für die gemeinsame Fußballmannschaft zu komponieren.


Gegeben zu Fulda am 10.Januar 2015 durch seine Tollität „Prinz Olaf Denticus der LXXIV. +++


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