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BAD HERSFELD ver.di freut sich

RP verweigert Amazon Erlaubnis zur Sonntagsarbeit

11.12.15 - Keine Sondergenehmigung für Sonntagsarbeit im Advent beim Internet-Versandhändler Amazon: Das Regierungspräsidium Kassel hat die entsprechenden Anträge abschlägig beschieden. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Hessen sieht sich durch diese Entscheidung des Landes bestätigt, Amazon keine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit zu erteilen. Das Regierungspräsidium Kassel hatte einen entsprechenden Antrag des Online-Versandhändlers für die Adventssonntage am 13. und am 20. Dezember abgelehnt.

ver.di-Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: „Wir registrieren die Entscheidung für dieses Jahr mit großer Zufriedenheit. Denn wir sind im Arbeitskampf mit dem Unternehmen, auch jetzt in diesem Monat. Deshalb muss sich unserem Grundgesetzverständnis nach der Staat neutral verhalten, was Sondererlaubnisse vom Arbeitszeitgesetz anbetrifft. Sonntagsarbeit ist gesetzlich verboten, der Staat für den Schutz dieses Verbots zuständig. Erteilt er Ausnahmegenehmigungen, kann es so aussehen, als greife er zugunsten einer Partei in den Arbeitskampf ein, was die Verfassung verbietet. In den vergangenen Jahren war es Amazon trotz Streiks gelungen, eine Sondergenehmigung zur sonntäglichen Arbeit zu erhalten. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir darin eine Verletzung der Neutralitätspflicht des Staates sehen. Diese Rechtsauffassung vertritt jetzt auch das Regierungspräsidium Kassel. Es hat uns in diesem Jahr bereits im behördlichen Verfahren angehört und unsere Stellungnahme in die Entscheidung einfließen lassen. Wir verbuchen das als Erfolg.“ 

Regierungspräsidium lehnt Amazon-Antrag ab

Das Regierungspräsidium Kassel hat den Antrag des Versandunternehmens Amazon auf Genehmigung von Sonntagsarbeit am 13. und am 20. 12. 2015 für den Standort Bad Hersfeld abgelehnt. Das Unternehmen hatte den Antrag mit dem erhöhten Anfall von Bestellungen in der Vorweihnachtszeit begründet. Um zu vermeiden, dass sich die Anträge des Unternehmens und die Streikankündigungen der Gewerkschaft gegen Amazon überschneiden, wie vor einem Jahr geschehen, wurde in diesem Jahr die Gewerkschaft im Rahmen der Antragsbearbeitung angehört. Dabei teilte die Gewerkschaft dem RP ihre Streikpläne bezüglich des Versandunternehmens mit.

Weil die Behörde im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet ist, wurde der Antrag des Unternehmens abgelehnt. In der Begründung des Regierungspräsidiums heißt es: „Aus der Verfassung folgt der Grundsatz, dass sich der Staat jeglichen Eingriffs in Arbeitskampfmaßnahmen zu enthalten hat. Diese grundgesetzlich vorgeschriebene Neutralitätspflicht des Staates gegenüber Arbeitskampfmaßnahmen gebietet es, keine Bewilligungen oder sonstige Ausnahmen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu erteilen, wenn hierdurch eine Beeinflussung von schwebenden Arbeitskampfmaßnahmen möglich ist. Es ist dem Staat verwehrt, zu Gunsten eines der Kontrahenten der Auseinandersetzungen in einen Arbeitskampf einzugreifen. Dazu gehört auch, dass von der Erteilung von Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz abzusehen ist, wenn dies eine Beeinflussung der Auseinandersetzung zwischen den Parteien des Arbeitskampfes zur Folge haben könnte.“

Vor einem Jahr hatte das Regierungspräsidium anders entschieden, weil die Streikankündigung der Gewerkschaft erst nach Eingang des Amazon-Antrags auf Sonntagsarbeit eingegangen war. Dazu heißt es in der Begründung der jetzt getroffenen Entscheidung aus dem RP Kassel: Im Jahr 2014 habe man im Zusammenhang mit der Erteilung der Bewilligung derart kurzfristig von Streikmaßnahmen Kenntnis erhalten, dass man keine Möglichkeit mehr sah, noch von der Erteilung der Bewilligung abzurücken. Gerade dieser Umstand habe die Behörde veranlasst, nunmehr die Gewerkschaft bereits im Rahmen des Bewilligungsverfahrens anzuhören.+++


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