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VOGELSBERGKREIS Zahl der Anlagen steigt

RP zieht Jahresbilanz: Elf weitere Windkraftanlagen im Vogelsbergkreis

13.02.16 - Das Regierungspräsidium Gießen hat im vergangenen Jahr 19 Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen abgeschlossen. Acht Genehmigungen zur Errichtung von insgesamt 41 Windkraftanlagen wurden erteilt. Diese 41 Anlagen verteilen sich wie folgt auf die Landkreise: Marburg-Biedenkopf 20, Vogelsbergkreis 11, Gießen 0, Lahn-Dill-Kreis 6, Limburg-Weilburg 4.

Vier Änderungsgenehmigungen wurden erteilt und sieben Verfahren nach Rücknahme durch den Antragsteller eingestellt. Derzeit sind 48 Genehmigungsverfahren in Arbeit. Die 2015 genehmigten Anlagen haben zusammen eine Nennleistung von 105,5 Megawatt. Geht man davon aus, dass sie im Schnitt etwa 1.715 Volllaststunden im Jahr laufen, ergibt sich daraus ein Ertrag von 180.932 Megawattstunden. Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht etwa 4,4 Megawattstunden jährlich, so dass mit der erzeugten Strommenge etwa 41.121 4-Personenhaushalte versorgt werden können. „Die Investitionskosten für die genehmigten Anlagen lagen bei 136,2 Millionen Euro“, erläutert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und betont, dass dies zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung beitrage.

„Sofern der Anlage keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung“, so Ullrich. Das BImSchG unterscheidet zwischen vereinfachten und förmlichen Genehmigungsverfahren. Das förmliche Verfahren sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Bei einem geplanten Windpark mit 20 oder mehr Windkraftanlagen ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Bei kleineren Windparks (ab 3 Windkraftanlagen) ist dies nur erforderlich, wenn im Einzelfall eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

Für die umfangreichen Prüfungen und Beteiligung aller Fachbehörden haben die Experten des Regierungspräsidiums in Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen zu entscheiden. In Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Behörde ab Vollständigkeit der Unterlagen sieben Monate Zeit für die Entscheidung. Die längere Frist ist in aller Regel auch erforderlich, da in solchen größeren Windparkprojekten umfangreiche Beratungen für Bürger, Verbände, Interessenvertretungen und Antragsteller erforderlich sind. Die Öffentlichkeit –das können zum Beispiel Anwohner, Gewerbetreibende oder Naturschutzverbände sein – kann Einwendungen erheben, die in einem so genannten Erörterungstermin besprochen und in das laufende Genehmigungsverfahren aufgenommen und abgearbeitet werden müssen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass alle für Errichtung und Betrieb einer Anlage erforderlichen Genehmigungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens mit geprüft und beschieden werden. Deshalb werden vom Regierungspräsidium Gießen zahlreiche Fachbehörden beteiligt, die ihrerseits eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben. In Windkraftverfahren ist neben dem Schutz der Anwohner vor unzulässig hoher Lärmbelastung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch die Windräder (z.B. Eis- und Schattenwurf von den Rotoren) insbesondere der Natur- und Artenschutz von großer Bedeutung. Darüber hinaus sind beispielsweise auch forstliche und baurechtliche Belange sowie Belange des Brandschutzes, des Denkmalschutzes und der Sicherheit des Luftverkehrs zu beachten.

Mehr Informationen über das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen sowie zum Stand der Energiewende allgemein finden sich auf dem vom RP Gießen betriebenen „Energieportal Mittelhessen“ sowie auf der Homepage der Behörde www.rp-giessen.de . +++

 


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