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REGION Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

RP Gießen bewilligt hessenweit knapp zwei Millionen Euro Fördergelder

14.02.16 - „Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der Landwirtschaft gewinnt angesichts der knapper werdenden Ressourcen und des fortschreitenden Klimawandels immer mehr an Bedeutung“ sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich heute (12.2.) in Wetzlar anlässlich der feierlichen Übergabe von Förderbescheiden für Projekte aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Insgesamt sieben operationelle Gruppen und eine Kooperation dürfen sich über Gelder in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro (2016 bis 2019) freuen. Die einzelnen Gruppen kommen aus dem Raum Gießen, Geisenheim, Friedberg, Darmstadt, Kassel, Groß Gerau, Bad Hersfeld und Frankfurt. Anhand kurzer Präsentationen stellten sie sich am Freitag der Presse vor.

Zuvor, bereits im Dezember 2015, konnten acht Vorhaben nach den „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ)“ vom dafür hessenweit zuständigen Regierungspräsidium bewilligt werden. Damit war ein Start der Projekte zum 1. Januar möglich.

Bei den RL-IZ handelt es sich um ein neues Förderinstrument in Hessen, das im April 2015 erstmals einem breiten Publikum vorgestellt wurde. Staatsministerin Priska Hinz (HMUKLV) gab den Auftakt. Das Regierungspräsidium Gießen bearbeitet seit vielen Jahren Förderprogramme für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum mit hessenweiter Zuständigkeit. Im November 2015 wurde der Behörde auch die Zuständigkeit als Bewilligungsstelle für die neuen RL-IZ übertragen. Mit den RL-IZ werden in Hessen Förderangebote der EU umgesetzt, die diese im Rahmen der „Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ zur Verfügung stellt. Über den „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR Hessen 2014-2020)“, der im Februar 2015 von der EU genehmigt wurde, hat Hessen die Voraussetzung zur Umsetzung der ELER-Förderung vor Ort geschaffen. Die RL-IZ selbst wurden im Laufe des Jahres 2015 erarbeitet und rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Die dafür eingesetzten Mittel stammen zu 80 Prozent von der EU und zu 20 Prozent vom Land. Es sind jährlich neue Antragszeiträume in dem Planungszeitraum 2014-2020 vorgesehen.

Ziel der Förderung ist es, die Innovation und Zusammenarbeit von Akteuren in der Landwirtschaft, im Garten- und Weinbau, der Nahrungsmittelkette, im Forst und weiteren Bereichen des ländlichen Raums zu unterstützen. Die RL-IZ beinhalten dabei vier Teile, die auf unterschiedliche Aktionsfelder fokussieren (und unterschiedliche Förderangebote der EU aufgreifen). Teil A der RL-IZ bezieht sich auf die „Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit – EIP-Agri“. Kernziel ist die Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteuren aus der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie weiterer Partner mit der Praxis zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Problemlösungen. Die Beteiligten schließen sich zu sogenannte „Operationellen Gruppen“ (OG) zusammen. Die Arbeit der Gruppen kann bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Förderobergrenze liegt bei 200.000 Euro für das Innovationsvorhaben und einem anteiligen Betrag für die laufende Zusammenarbeit.

Bei den Richtlinienteilen B, C und D ist eine Innovation als Ziel nicht erforderlich. Teil B hebt auf regionale Wertschöpfungsketten und Märkte -„kurze Versorgungsketten und lokale Märkte“- ab, Teil C auf Aktionen zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel. Teil D bietet die Möglichkeit, die Erarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien zu unterstützen, und ergänzt andere Angebote des Landes, wie beispielsweise die Leader-Förderung. Der Kreis der denkbaren Kooperationspartner ist - je nach Richtlinienteil – zum Teil weit gefasst und schließt unter anderem auch Kommunen und andere öffentliche Träger, Träger von Vorhaben der Daseinsfürsorge, Verbände und Vereine, Bildungsträger und Tourismusanbieter ein. Es können jedoch nicht immer alle Beteiligten auch direkt eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent und 200.000 Euro.

Der Schwerpunkt der bisherigen Arbeiten als auch der Nachfrage lag auf der Einführung der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-Agri). Diese wird in der Kommunikation von der EU besonders herausgestellt und auch in anderen Bundesländern angeboten. Insofern ist sie bei den Akteuren auch besonders bekannt. Das Verfahren wurde gemeinsam vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), dem Institut für ländliche Strukturforschung (IflS) und dem RP Gießen durchgeführt. Weitere Beteiligte waren der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und die hessische EU-Zahlstelle (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen).

Die Förderung von Vorhaben nach den Richtlinien Innovation und Zusammenarbeit ist auch in den nächsten Jahren möglich. Im Jahr 2016 sollen die Vorhaben bis zum 17. Mai 2016 mit einem Aktionsplan bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Bewilligungen sind dann ab Oktober 2016 für die förderfähigen Vorhaben vorgesehen. Zur Information und Beratung steht neben der Bewilligungsstelle beim RP Gießen auch das Institut für ländliche Strukturforschung (IfLS) in Frankfurt zur Verfügung. Weitere Informationen und Ansprechpersonen können von der Internetseite des RP Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/pages/rp-giessen/umwelt-natur/landwirtschaft-fischerei/f%C3%B6rderung-der-innovation-und-zusammenarbeit) abgerufen werden. +++


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