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Max Schneider berichtet seit 17 Jahren für BILD über Polizeieinsätze – natürlich auch kritisch, wenn es zu Skandalen kommt. - Foto: von Erichsen, Fredrik | BILD Frankfurt

FRANKFURT Angriff auf Pressefreiheit?

Staatsanwalt ermittelt gegen BILD-Reporter Max SCHNEIDER

14.04.16 - Er deckt Misstände auf, berichtet über Skandale und wird damit seinem Job als investigativer Journalist gerecht. Max Schneider (44) ist seit 17 Jahren Polizei-Reporter im Rhein-Main-Gebiet mit Osthessen und Vize-Chef von BILD Frankfurt. Er schreibt regelmäßig auch über unliebsame Themen und hat schon oft Geheim-Dokumente von Behörden und Ministerin enthüllt, die sonst verschwiegen worden wären. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. "Es geht um den Verdacht des Verrats von Privatgeheimnissen und Verleumdung", sagt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Wen Schneider verleumdet haben soll, dazu schweigt die Behörde. In der nationalen Medienlandschaft sorgte die Meldung am Donnerstag für großen Wirbel und Entsetzen. 

Quelle: Axel Springer SE

"Man muss nicht in die Türkei oder nach Russland schauen, wo die Justiz auf unliebsame Journalisten losgeht. Ein Blick nach Hessen reicht." Das schreiben Horst Cronauer (BILD-Frankfurt-Chef) und Hans-Wilhelm Saure (BILD-Chefreporter im Ressort Investigative Recherche / Berlin) heute in Deutschlands größter Tageszeitung auf Seite 1 und in der Regionalausgabe noch ausführlicher auf Seite 11.

BILD äußert öffentlich den Verdacht: "Hinter dem Versuch der Einschüchterung steht kein anderer als Innenminister Peter Beuth (48, CDU)." Max Schneider war es nämlich, der Skandale rund um Frankfurt aufdeckte und damit Beuth oft in Bedrängnis und Erklärungsnot brachte. Einige Beispiele: (1) Der Daten-Skandal bei Frankfurts Polizei, bei dem 800 Ermittlungsakten verschwanden. (2) Der Geheimbericht, nach dem Hessens Polizisten schutzlos bei Gewehrangriffen sind. (3) Der Pistolen-Skandal im Polizei-Revier und (4) Das Verschweigen der Flüchtlingskriminalität durch den Innenminister. Deshalb mussten sogar Sondersitzungen im Innenausschuss einberufen werden.

Hessens Innenminister Peter Beuth. Foto: Martin Engel

Ministeriumssprecher Michael Schaich erklärt auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS: "Der Vorwurf, die Hessische Polizei ermittele gegen einen Journalisten der BILD-Zeitung auf Initiative des Hessischen Innenministers, ist völlig absurd." Die Einleitung des Verfahrens beruhe auf einer im Februar 2016 erstatteten Strafanzeige eines in anderer Sache Beschuldigten. Die Opposition im Landtag ist aufgebracht und fordert Aufklärung vom Minister. Auf die Frage, wann Beuth von den Ermittlungen Kenntnis erlangt habe, gibt es keine Antwort.

Hans-Ulrich Heuser, DJV-Landeschef Hessen. Foto: Hans-Hubertus Braune

"Als dreistes Vorgehen gegenüber der Pressefreiheit" kommentiert der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) Hessen, Hans Ulrich Heuser, den Fall. "Sollten diese gar mit Wissen und Billigung des hessischen Innenministers veranlasst worden sein, wäre dies mehr als eine Einschüchterung des BILD-Kollegen," so Heuser. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Presse- und Kunstfreiheit offenbare der Vorgang die Ignoranz der hierfür verantwortlichen Personen, die jedes Gefühl für die Bedeutung einer freien und unabhängigen Presse vermissen ließen. "Der DJV Hessen erwartet, dass die Ermittlungen gegen den BILD-Journalisten umgehend eingestellt werden."

Wie zu vernehmen ist, scheinen Staatsanwaltschaft und Innenministerium ein bei der Frankfurter Polizei vermutetes "Leck" ausfindig machen zu wollen. Insoweit hatte die BILD-Zeitung in letzter Zeit über Missstände bei der Frankfurter bzw. Hessischen Polizei kritisch berichtet. Hierbei, so DJV-Landeschef Heuser, müsse die Behörde aber in den eigenen Reihen suchen. "Es kann nicht sein, die Presse zum Handlanger der Staatsanwaltschaft zu machen."

Worum es beim Ermittlungsverfahren gegen Max Schneider in Wahrheit geht: Quellen ausfindig zu machen, die die für Politiker und Polizei unangenehmen Informationen an BILD gegeben haben. Für Journalisten, ob von Axel Springer oder anderen Medienhäusern, gilt aber grundsätzlich: Quellen werden nie preisgegeben - und nach deutschem Recht müssen sie das auch nicht. (Christian P. Stadtfeld). +++


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