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FULDA Trotz Urteil rückfällig

Operative Einheit PP Osthessen schnappt Kinderschänder (31) in Saarbrücken

30.05.16 - Polizeibeamten der Operativen Einheit BAB des Polizeipräsidiums Osthessen gelang es in den letzten Tagen, einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter in Saarbrücken festzunehmen.

Der 31-jährige Mann war im Juni 2015 wegen der Verbreitung von Kinderpornographie und Betrug vom Amtsgericht Fulda zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach seiner Verurteilung verzog er nach Norddeutschland, missbrauchte dort noch während der Bewährungsfrist ein Kind sexuell und tauchte danach unter. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Fulda den Widerruf der Bewährung und das zuständige Amtsgericht erließ einen Sicherungshaftbefehl.

Im Verlauf der gezielten Fahndung und polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass weitere einschlägige Ermittlungsverfahren gegen den Gesuchten eingeleitet waren und er offensichtlich weiterhin nach Möglichkeiten suchte, den Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Da er seinen jeweiligen Aufenthaltsort geschickt verbergen konnte, waren aufwendige Ermittlungen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit mehrerer Bundesländer erforderlich, die letztendlich zu seinem Aufenthaltsort in Saarbrücken führten. Dort konnten ihn die Beamten am 17. Mai widerstandslos festnehmen und in eine Justizvollzugsanstalt einliefern.


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