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Landesgesundheitsrat unterstützt bayerische Heilbäder mit Resolution

01.07.16 - Der bayerische Heilbäder-Verband (BHV) bekommt bei seinen Bemühungen um mehr Kuren wertvolle Unterstützung vom Landesgesundheitsrat. In einer Resolution schreibt der Bayerische Landesgesundheitsrat, der Bundestag solle erneut prüfen, ob die aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten nicht eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden sollte – analog zu den Mutter-Vater-Kind-Kuren. Gleichzeitig appelliert das Gremium in der Resolution an die Krankenkassen, medizinisch notwendige Kuren zu genehmigen.

Der Landesgesundheitsrat berät den den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung in allen Fragen des Gesundheitswesens. Damit soll er zur Entscheidungsfindung über gesundheitliche Themen in Bayern beitragen. In dem Gremium sind neben Landtagsabgeordneten aller Fraktionen 20 Mitglieder aus Körperschaften und Verbänden vertreten, die mit dem Gesundheitswesen zu tun haben. Darunter sind zum Beispiel die Landeskammern der Apotheker, Tierärzte und Ärzte, die Kommunalen Spitzenverbände, der VdK, die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und der Verband der privaten Krankenversicherung.

Der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes Klaus Holetschek begrüßte die Resolution des Landesgesundheitsrates. „Damit haben wir eine breite Unterstützung für unsere Anliegen gefunden. Gerade die ambulanten Vorsorgeleistungen sind ein wichtiges Thema für uns. Sie sind in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Aber auch in anderen Bereichen gibt uns der Landesgesundheitsrat Rückendeckung.“ So betont der Landesgesundheitsrat in der Resolution, dass die Kur- und Heilbäder mit ihren Angeboten zur Prävention und Rehabilitation einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung leisteten. Zudem unterstütze er die Forderung des Heilbäder-Verbandes, die Statistik zu den geleisteten Vorsorgeleistungen zu verbessern.

Beim Strukturwandel sollten die Kur- und Heilbäder vom Staat nachhaltig finanziell unterstützt werden, heißt es in der Resolution weiter. „Kur- und Heilbäder mit 100.000 Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und einer Wertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro stellen einen wichtigen Bestandteil der bayerischen Gesundheitswirtschaft dar“, schreibt das Gremium wörtlich. „Durch ihre vermehrten Auswendungen zählen die bayerischen Kur- und Heilbäder aber zu den am meisten verschuldeten Gemeinden. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass sie inzwischen in der Versorgung der ländlichen Räume eine weit über ihren eigentlichen Zweck hinausgehende Rolle einnehmen.“ 

Für den Bayerischen Heilbäder-Verband sei diese Resolution ein wichtiges Signal an die Politik, Krankenkassen und die Partner in der Wirtschaft. „Es sollte den Entscheidungsträgern klar sein, dass wir mit unseren Forderungen nicht allein sind“, so der BHV-Vorsitzende Klaus Holetschek. „Der Bayerische Landesgesundheitsrat vertritt eine große Lobby für das Gesundheitswesen. Seine Meinung sollte man ernst nehmen.“ +++

 


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