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vorne von links: Andrei M, Dolmetscherin Dr.Cristina Califice und Liviu M. - Archivfotos: Julius Böhm

FULDA Zehneinhalb und acht Jahre Haft

Vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen: Brüder (24 und 29) verurteilt

01.07.16 - Eugenia I. (19) ging sechs Wochen lang durch die Hölle. Sie wurde zusammengeschlagen, mehrfach vergewaltigt und schließlich zur Prostitution gezwungen - wegen schweren Menschenhandels, ausbeuterischer Zuhälterei, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung wurden die Brüder Liviu (24) und Andrei (29) M. am Fuldaer Landgericht zu zehneinhalb und acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn und zwölf Jahre gefordert - die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleiben die Brüder in Untersuchungshaft.

"Kati" und "Alina" waren die Kosenamen, die Eugenia I. annahm, wenn sie sich in Bordells in Eisenach (Thüringen) und Bad Hersfeld an Männer verkaufen musste. Im Dezember 2013 sollen die Brüder die junge Frau aus Rumänien nach Deutschland gelockt haben. Schon auf der Autofahrt habe man ihr Geld, Mobiltelefon und Personalausweis abgenommen. In einer kleinen Eisenacher Wohnung soll sie von Liviu M., dem jüngeren der beiden Brüder, mehrfach gewürgt, zusammengeschlagen und vergewaltigt worden sein, um sie schließlich zur Prostitution zu zwingen. „Stell dich nicht so an, du wirst es noch lernen. [...] Wir verbrennen dich mit heißen Eisenlöffeln und schlagen dich mit Nagelknüppeln“, sollen sie gedroht haben.

Nach fünf Tagen in Gefangenschaft sei sie in ein Bordell nach Eisenach gebracht worden, wo sie als "Kati" Freier bedienen musste. Nach einem Streit mit dem Zuhälter kam sie als "Alina" in ein Bordell nach Bad Hersfeld. Dort konnte sie sich einer Mitarbeiterin anvertrauen - ein rumänischer Bekannter der Mitarbeiterin brachte die junge Frau im Januar 2014 schließlich zur Polizei.

Seit Juni 2015 sitzen Liviu und Andrei M. in Untersuchungshaft. "Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kommen sie aus der Untersuchungshaft in andere Justizvollzugsanstalt, weil die Fuldaer JVA nicht für so lange Haftstrafen ausgelegt ist", erklärt Staatsanwalt Harry Wilke, "von Amtswegen könnte man nach der Hälfte der Haftsstrafe eine Abschiebung an die Justiz ihres Heimatlandes beantragen - bis dahin aber bleiben sie im deutschen Vollzug." (jub) +++


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