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Der Feuerlöscher gehört auch in Privathaushalten zur Ausrüstung für die Brandprävention. -

REGION O|N-SERIE: WISSEN

Brandschutz für die eigenen vier Wände: Ursachen, Prävention und richtiges Verhalten

01.07.16 - Die Zahlen sind, allen Verbesserungen in den letzten Jahren zum Trotz, immer noch alarmierend: Mehr als 200.000 Brände entstehen jährlich in Deutschland, bei denen nach wie vor mehrere hundert Menschen ums Leben kommen. Die Ausstattung privater Haushalte mit Rauchmeldern hat zwar zuletzt dafür gesorgt, dass die Zahl der Brandtoten stetig gesunken ist – allerdings besteht in puncto Brandschutz in Privathaushalten durchaus weiterhin Handlungsbedarf.

Die Suche nach möglichen Brandherden

Denn viele Brandrisiken schlummern ganz unbemerkt innerhalb der eigenen vier Wände – häufig weil das Bewusstsein für die möglichen Gefahren fehlt, weil die potenzielle Gefährdung auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist oder weil das Risiko einfach unterschätzt wird. Das zeigt unter anderem die Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung, in der Elektrizität nach wie vor als der führende Grund für die Brandentstehung steht, oft genug in Verbindung mit Überhitzungserscheinungen.

Strom ist als Gefahrenquelle durch die Vielzahl elektrisch betriebener Geräte gewissermaßen omnipräsent – Kabel, Mehrfachsteckdosen, Fernseher, Computer und so weiter sind im Grunde genommen überall vorhanden. Mit zunehmendem Alter steigt bei allen die Wahrscheinlichkeit von technischen Defekten und Kurzschlüssen, hinzu kommt das Risiko durch den fehlerhaften oder gar fahrlässigen Betrieb der Geräte.

Besonders gefährlich ist das deswegen, weil die Nähe von möglichen Zündquellen und brennbaren Stoffen im Haushalt platzbedingt sehr viel leichter zustande kommt. Das gilt umso mehr für die unterschätzte Hitzeentwicklung von Öfen, Kaminen oder Elektroheizungen, die jahreszeitbedingt zwar vorerst weniger relevant sind, aber spätestens bei den sinkenden Temperaturen zum Jahresende wieder als Gefahrenherd berücksichtigt werden müssen – dazu kommen offene Feuerquellen wie Zigaretten oder Kerzen, die während des gesamten Jahres zum Problem werden können.

Im Küchenbereich kommt es hauptsächlich durch menschliche Fahrlässigkeit und falsches Verhalten zu Bränden. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass die obligatorisch vorhandenen Küchengeräte eben auch die Kriterien elektrisch betriebener Gefahrenquellen erfüllen. Gasherde und Dunstabzugshauben stellen daneben sogar noch jeweils ganz eigene Anforderungen an den richtigen Umgang zur Brandprävention.

Brandprävention im Haushalt
Einfache Maßnahmen für jedermann

Präventive Maßnahmen zum Zweck des Brandschutzes erfordern keine Ausbildung zum Brandschutzexperten oder Sicherheitsbeauftragten. Viele lassen sich schon mit gesundem Menschenverstand und einem geschärften Bewusstsein für das Gefahrenpotenzial umsetzen.

Denkbar und sinnvoll sind daher in den oben genannten Bereichen des Haushalts folgende Schritte:

Elektrische Geräte und Steckdosen

  • Kabelleitungen sollten regelmäßig auf Beschädigungen der Isolation überprüft werden – das ist besonders wichtig, wenn in den Wohnräumen Tieren die Möglichkeit zur freien Bewegung gewährt wird, die Schäden an den Kabeln verursachen könnten. In diesem Fall müssen sie außer Reichweite der Tiere gebracht werden.

    Steckdosenleisten sind grundsätzlich keine schlechte Idee, für besonders leistungsstrake ...

  • Elektrische Geräte müssen in einem einwandfreien Zustand sein, weswegen Reparaturen immer durch Profis durchgeführt werden sollten. Bei Neukäufen sind die relevanten Prüfzeichen (CE, GS, VDE) zu beachten.
  • Wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen, trennen Sie die nicht benötigten Geräte nach Möglichkeit vom Stromnetz. In vielen Fällen lässt sich diese Sicherheitsmaßnahme mit Hilfe einer Mehrfachsteckdose erleichtern – eine Ausnahme sind allerdings besonders leistungsintensive Geräte, die gar nicht erst an eine solche Steckleiste angeschlossen werden dürfen!
  • Apropos leistungsintensive Elektrogeräte: Die sollten über längere Zeiträume möglichst nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.
Heizgeräte, offenes Feuer, Zigaretten
  • Offenes Feuer darf niemals unbeaufsichtigt sein – ein Verlassen des Hauses oder der Wohnung ist daher absolut undenkbar.
  • Brennbare Materialien oder Flüssigkeiten sind aus dem Bereich von Feuerstellen oder wärmeintensiven Geräten (also Heizstrahlern, Öfen, Elektroheizungen etc.) zu entfernen.
  • So selbstverständlich es klingt, so gefährlich ist auch die Nichtbeachtung: Streichhölzer und Feuerzeuge sind immer außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern!
  • Rauchen Sie niemals im Bett und entsorgen sie noch brennende bzw. heiße Zigarettenreste nicht in einen brennbaren Behälter.
Küche
  • Der eingeschaltete Herd darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Vor allem bei Gasherden ist darüber hinaus noch größere Umsicht gefragt, um einen unbeabsichtigten Gasaustritt zu vermeiden. Bei Gasgeruch sollte umgehend für ausreichende Durchlüftung der Räumlichkeiten gesorgt und Funkenbildung verhindert werden.
  • Fett ist ein nicht zu unterschätzender Brandbeschleuniger, weshalb eine regelmäßige Reinigung der Dunstabzugshaube zu einer beträchtlichen Verminderung des Brandrisikos beitragen kann. Bekanntermaßen darf brennendes Fett, sofern es doch einmal so weit kommt, unter gar keinen Umständen mit Wasser gelöscht werden!
  • Damit sich Kühlschränke und Tiefkühlgeräte nicht zu stark erhitzen, muss immer ausreichend Platz für die Belüftung zum Wärmeaustausch gewährleistet sein.
Aus aktuellem, saisonalem Anlass sei an dieser Stelle auch noch einmal auf die Verbrennungs- und Brandgefahren beim Grillen hingewiesen. Die Goldene Regel für den richtigen Umgang mit dem Holzkohlegrill lautet: Keine flüssigen oder gelartigen Brandbeschleuniger in die Glut oder das Feuer geben! Häufig genug ist die Missachtung dieser Regel Grund für Flammenrückschläge oder sogar Explosionen – mit schlimmstenfalls verheerenden Folgen.

Spiritus kann beim Grillen leicht zur unkontrollierbaren Gefahrenquelle werden. ...

 Stichflammen durch Windböen können zudem ganz einfach durch eine Positionierung des Grills im Windschatten verhindert werden. 

Es empfiehlt sich trotzdem, auch bei Einhaltung dieser Warnhinweise, ein Löschmittel griffbereit zu haben. Ein Eimer mit Wasser oder Sand, eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher sollten zum Grundinventar beim Grillen mit offenem Feuer gehören. Wasser ist im Übrigen auch das geeignete Mittel, um die Grillasche später sicher abzulöschen. Kommt es unverhofft doch einmal zu einer Situation, in der sich ein Kleidungsstück entflammt, ist die beste Maßnahme zum Löschen eines solchen Brandes, das Opfer auf dem Boden zu rollen. Für Kinder wiederum gilt grundsätzlich ein Mindestsicherheitsabstand von drei Metern, um jedwede Gefahr durch Hitze oder Feuer von ihnen fernzuhalten.

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen: Rauchwarnmelder und Feuerlöscher
Gesetzeslage und Pflichten bei Rauchmeldern

Die weitaus größere Gefahr für das Leben als das Feuer selbst stellt der entstehende Brandrauch dar. In einem Großteil der Brandfälle führt der nämlich zum Erstickungstod, vor allem in der Nacht: Dann funktioniert der menschliche Geruchssinn nicht oder nur eingeschränkt, weshalb die Entwicklung der giftigen Brandrauchgase nicht rechtzeitig bemerkt wird. In solchen Fällen sind Rauchmelder wahre Lebensretter, weshalb es in mittlerweile fast allen deutschen Bundesländern eine gesetzliche Verpflichtung für den Einbau von Rauchmeldern in Privatwohnungen gibt – allerdings fallen die Regelungen zur Rauchmelderpflicht im Einzelnen durchaus unterschiedlich aus. Das Problem hierbei: Die Verpflichtung ist zwar im Rahmen der Anwendungsnorm DIN 14676 Bestandteil der Landesbauordnungen, allerdings besteht keine staatliche Kontrolle. So sind zwar in fast allen Bundesländern die Eigentümer für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, dennoch müssen sich sowohl Mieter wie auch Vermieter selbst über die genauen gesetzlichen Umstände informieren – nicht nur bezüglich der Anbringung, sondern eben auch hinsichtlich des Erhalts der Betriebsbereitschaft.

Unterschiede Rauchmelder und Rauchwarnmelder

Streng genommen ist allerdings schon der Begriff „Rauchmelder“ für Privathaushalte nicht korrekt, vielmehr handelt es sich um Rauchwarnmelder. Zwischen beiden Gerätetypen bestehen Unterschiede bei Anwendungsbereich und Anforderungen – gemäß der DIN EN 14604 kommen Rauchwarnmelder hauptsächlich im Wohnungsbau zum Einsatz und zwar dann, wenn auf eine Brandmeldeanlage verzichtet werden kann oder nicht gefordert ist. Anders verhält es sich mit Rauchmeldern, die durch die Möglichkeit der Einbindung in ein Brandmeldesystem vorzugsweise in Gewerbe- und Industrieanlagen eingesetzt werden. Sie müssen daher auch höheren technischen Ansprüchen genügen.

Tipps für die Installation

In beiden Fällen kommt es aber auf die richtige Anbringung und Wartung an: Optimal ist eine waagerechte Position an der Decke mit einem Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand, besser noch in der Raummitte (bei Räumen mit Dachschrägen reicht eine Position ca. 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes aus). Eine zu große Nähe zu Luftschächten oder Klimaanlagen sollte aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen besser vermieden werden. Es sollte bei der Installation zudem darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Punkte abgedeckt sind – neben Treppenhäusern und Fluren ist in diesem Punkt natürlich besonders an die Räume zu denken, in denen sich die Bewohner am häufigsten aufhalten.

Rauchwarnmelder in den Schlafräumen verringern das Risiko, im Schlaf von Brandgasen ...

 Vor allem die Schlafräume von Kindern und Erwachsenen sollten daher mit den entsprechenden Warnmeldern bestückt werden. Unabhängig davon, wem die Pflicht zur Wahrung der Betriebsbereitschaft obliegt, sollten die Geräte einmal im Jahr geprüft werden, hauptsächlich auf den Zustand der Raucheindringöffnung, der Funktionsweise der Warnsignale und die Leistung der Batterie.

Feuerlöscher

Eine sinnvolle Ergänzung zu allen Brandschutzmaßnahmen ist ein Feuerlöscher, beispielsweise ein Schaum- oder Pulverlöscher. Beim Kauf sollte allerdings auf zwei Kriterien geachtet werden: Das ist einerseits die DIN des Feuerlöschers und andererseits die Eignung je nach Brandtyp – letztere kann aber im Rahmen einer Beratung in Erfahrung gebracht werden.

Der Feuerlöscher sollte in jedem Fall gut sichtbar und leicht zugänglich sein, damit er im Brandfall so schnell wie möglich zum Einsatz gebracht werden kann. Am günstigsten ist daher ein Platz im Hausflur. Um böse Überraschungen hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit zu vermeiden, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung (etwa alle zwei Jahre) durch einen Fachmann.

Ganz klein anfangen: Brandschutzerziehung

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt der Brandprävention ist das frühzeitige Sensibilisieren für die möglichen Gefahren. Frühzeitig meint in diesem Fall schon von Kindesbeinen an. Die Kleinen lernen so von Anfang an einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuer – immer mit dem Ziel, einen späteren Brandfall durch das Bewusstsein für die Risikofaktoren zu vermeiden. Zugleich kann im Rahmen der Brandschutzerziehung auch das richtige Verhalten bei einem Brand (kindgerecht) vermittelt werden, beispielsweise wenn es um den richtigen Notruf in einer solchen Situation geht.

Brandschutzerziehung findet nicht nur bei den Jugendfeuerwehren statt, sondern ...

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. und der Deutsche Feuerwehrverband e.V. stellen ihre Fachkompetenz zu diesem Zweck unter brandschutzaufklaerung.de zur Verfügung. Die gebotene brandschutzpädagogische Arbeit richtet sich aber nicht allein an Kinder, sondern ist darauf ausgelegt, vom Kindergarten bis zum Erwachsenenalter allen Altersstufen die nötigen Fähigkeiten zur Prävention und zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen zu vermitteln.

Die Brandschutzerziehung findet dazu vorwiegend in Kindertagesstätten und Kindergärten, in Grundschulen und weiterführenden Schulen statt; die Brandschutzaufklärung wird für Vereine, öffentliche Gruppen, Elternkreise und Seniorengruppen angeboten. Zu letzteren sind daher auch Mitarbeiterschulungen zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in Schulen, Betrieben, Wohneinrichtungen etc. zu zählen, genauso wie die Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Anforderungen, etwa Senioren. Diese Form der Brandschutzprävention ist also keinesfalls mit einer Altersbeschränkung belegt!

Was tun im Brandfall?

Gesetzt den Fall, dass trotz aller ergriffenen Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen ein Brand ausbricht, kann das richtige Verhalten wenigstens dabei helfen, gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden. Daher gibt es ein festes Verhaltensschema, das in erster Linie der Rettung der betroffenen Menschen dient und in zweiter Linie das Einleiten der Löscharbeiten ermöglichen soll – möglichst ohne vermeidbare Gefährdungen.Der erste Schritt im Brandfall ist womöglich der schwierigste: Es geht zunächst darum, Panik- und Fluchtreaktionen zu unterbinden, die sich möglicherweise angesichts der Gefahrensituation ungewollt einstellen. Mit kühlem Kopf muss dann der Brand über den Notruf der Feuerwehr gemeldet werden. Wer sich dabei an das bekannte Muster der fünf W-Fragen hält, kann der zuständigen Notrufstelle schon vorab die wichtigsten Informationen liefern:

  • Was ist geschehen?
    Hier reicht eine kurze Beschreibung der Notfallsituation, einschließlich eventueller besonderer Gefahren.
  • Wo ist es geschehen?
    Eine präzise Ortsangabe erleichtert den Einsatzkräften das schnellstmögliche Erreichen des Brandortes.
  • Wie viele Verletzte gibt es?
    Sofern die Anzahl nicht exakt angegeben werden kann, hilft auch schon eine grobe Schätzung, damit ausreichend viele Hilfs- und Rettungskräfte entsandt werden können.
  • Welcher Art sind die Verletzungen?
    Diese Information ist insofern wichtig, als abhängig von den Verletzungen gegebenenfalls Spezialgeräte mitgeführt werden müssen.
  • Warten auf Rückfragen
    Eventuell hat die Leitstelle noch Rückfragen. Deswegen sollten Sie das Gespräch niemals zuerst beenden, sondern auf die Aufforderung der Leitstelle warten.
Anschließend sind alle Personen zu warnen, die den Brandausbruch bislang nicht bemerkt haben. Sofern es sich um ein Haus mit mehreren Mietparteien handelt, können diese Leute dann auch gleich zum Verlassen der Gefahrenzonen aufgefordert werden, wobei immer die gekennzeichneten Fluchtwege benutzt werden sollten. Das Retten und in Sicherheit bringen hat dabei immer Vorrang vor der Brandbekämpfung. Bevor dahingehende Maßnahmen ergriffen werden, ist es ungleich wichtiger, die Menschen sicher vom Brandherd zu geleiten. Löschversuche sollten erst im Anschluss und auch nur unter der Voraussetzung durchgeführt werden, dass keine größere Eigengefährdung zu erwarten ist.

Abbildungen
Abbildung 1: fotolia.com © wisawa222 
Abbildung 2: fotolia.com © Rico Löb
Abbildung 3: fotolia.com © Björn Wylezich 
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