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BAD SALZSCHLIRF Gemeinde siegt vor Gericht

"In allen Punkten obsiegt" - BioWärmeRhön muß 294.000 Euro an Gemeinde zurückzahlen

31.07.16 - Ein langer Rechtsstreit ist entschieden: die Gemeinde Bad Salzschlirf hat nach Angaben von Bürger-meister Kübel "in allen Punkten obsiegt". Der Wärmeliefervertrag, mit dem Therme und Kulturkessel versorgt wurden, sei nicht vertragsgerecht abgerechnet worden. Das OLG sprach der Gemeinde einen Rückzahlungsanspruch von etwa 294.000 € von der Firma "BioWärme Rhön" (Hofbieber-Obernüst) zu. Außerdem wurde die Beendigung des Vertrags festgestellt.

Bürgermeister Kübel waren bei Amtsantritt im Jahre 2012 die Wärmekosten für die Therme unverhältnis-mäßig hoch vorgekommen. Die eingeleitete juristische und rechnerische Prüfung der Rechnungen und des Vertrags zeigten Handlungsbedarf auf. Zuvor waren fast 300.000 € zu viel von der gemeindlichen Touristik und Service GmbH kassiert worden. Alle Zahlungen wurden sofort gestoppt und die Kündigung des Vertragsverhältnisses vorbereitet. Der ehemalige Vertragspartner wehrte sich gerichtlich und verlangte eine weitere Zahlung in Höhe von ca. 53.000 € von der Gemeinde.

Statt mit Hackschnitzel wird jetzt mit Erdgas geheizt

Die Therme in Bad Salzschlirf..

Künftig liegen die Betriebskosten der Therme niedriger...

Nachdem die erste Instanz in Fulda der Gemeinde zunächst keine Ansprüche eingeräumt hatte, gab das OLG Frankfurt der Gemeinde jetzt in allen Punkten Recht. Insbesondere wurden alle streitigen Zahlungsansprüche gegen die Gemeinde abgewiesen. Auch die nach den Unregelmäßigkeiten des Lieferverhältnisses ausgesprochene Kündigung des Wärmelieferungsvertrages wurde als wirksam festgestellt.

„Das jetzt verkündete Ergebnis des Kasseler OLG- Senates zeigt, dass unsere Rechtsauffassung richtig war“, bewertet der Verwaltungschef das Urteil und unterstreicht, dass sich die Entscheidung, auch das zu viel gezahlte Geld vom Wärmelieferer zurück zu fordern auszahle. „Der von Gemeindevertretung und Bürgermeister initiierte Beschluss war nicht unumstritten“, teilt Kübel mit und unterstreicht, dass sich das Vorgehen allen Unkenrufen zum Trotz als richtig erwiesen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde jedoch nicht zugelassen.

Für die künftige Wärmeversorgung müssen nun Ideen und Konzepte entwickelt werden. Derzeit erfolge die Beheizung der Therme durch eine Übergangslösung mit Erdgas, schrieb Kübel. Hierdurch würden im übrigen bereits rund 100.000 € an Energiekosten eingespart, die den Gemeindehaushalt entlasteten.  +++


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