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Symbolbild - Foto: Pixabay

REGION Auftrag Energiewende

HessenForst unterstützt Ausbau der Windenergie - neue Anlagen in Grebenau

23.08.16 - "Atomkraft? Nein Danke!" - dieses Votum haben die hessischen Bürgerinnen und Bürger der Landespolitik unmissverständlich und mit breiter Mehrheit mit auf den Weg gegeben. Das Land nimmt diese Aufgabe ernst und lässt Planungen Realität werden, meint HessenForst in einer Pressemitteilung. So sollen auch die Windenergieanlagen im Landeswald bei Grebenau ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Das gemeinsame Ziel, auf das man sich beim Energiegipfel verständigte: Hessen soll bis 2050 seinen Verbrauch an Strom und Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien decken. Bis 2020 sollen sie bereits ein Viertel des verbrauchten Stroms liefern. Dafür setzt die Landesregierung auch verstärkt auf den Ausbau der Windenergie.

Genehmigungsverfahren prüft Standorte

Bei diesen großen Bauvorhaben werden vor allem Menschen, Natur und Umwelt besonders in den Blick genommen. Um sie so wenig wie möglich zu belasten, werden bereits im Genehmigungsverfahren zahlreiche Kriterien geprüft. Grundlage für eine Baugenehmigung von Windenergieanlagen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in dem Richtlinien und Schutzgüter gesetzlich festgeschrieben sind. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren können Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen einbringen. Die Regierungspräsidien entscheiden letztlich: Darf gebaut werden oder nicht?

Wo der Wind weht ist oft Wald

In Hessen weht der Wind in den Höhenlagen am besten. „Dort kann Windenergie besonders effektiv genutzt werden. Doch dort wächst in Hessen auch überall Wald, denn wir sind das Bundesland mit dem größten Waldanteil“, so Michael Gerst, Leiter von HessenForst. „Ohne Windräder im Wald werden wir die Energiewende kaum schaffen können.“

HessenForst in der Pflicht

38 Prozent des Waldes in Hessen gehören dem Land. HessenForst bewirtschaftet den Staatswald im Auftrag der Landesregierung. „Hessen will die Energiewende. Nun haben wir den Auftrag, die erneuerbaren Energien auch zu nutzen. Deshalb geht das Land voran und stellt Waldflächen im Staatswald für Windenergieanlagen bereit. HessenForst unterstützt diesen Weg und setzt die Vergabe der Flächen um. So auch hier im Bereich Grebenau“, verdeutlicht Gerst die Rolle seines Betriebes.

Allerdings dürfen nicht in jedem Waldgebiet Windenergieanlagen gebaut werden. Gerst erklärt: „Wälder sind ein wichtiger Erholungs- und Rückzugsraum für Menschen und Tiere. Schutzgebiete und Artenschutzvorgaben werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beachtet.“ Ob Vögel, Fledermäuse oder Rotwild – grundsätzlich wird bei der Standortwahl versucht, die Tier- und Pflanzenwelt möglichst wenig zu stören und den Wald auch bei den Baumaßnahmen zu schonen und so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Sollte, wie vorgesehen, die Windenergienutzung lediglich eine Übergangstechnologie sein, können die Windenergieanlagen auch rückstandslos wieder aus dem Wald entfernt werden. +++


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