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BAD HERSFELD Kommunalpolitik

Grüne/NBL kritisieren Fehlings Widerspruch zur Spielapparatesteuer

28.08.16 - Gegen die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14.07.2016 beschlossene Erhöhung der Spielapparatesteuer hat Bad Hersfeld Bürgermeister Thomas Fehling Widerspruch erhoben. Über das Thema muss deshalb in der nächsten Sitzung des Stadtparlamentes Ende September erneut abgestimmt werden. Fehling vertritt die Ansicht, der Beschluss verstoße gegen geltendes Recht weil die Steuererhöhung bei Apparaten mit der Darstellung von Gewalt und sexuellen Handlungen die Berufsausübung der Automatenaufsteller quasi unmöglich mache. Den beschlossenen Antrag hatte die Fraktion von Grünen und Neuer Bürgerliste (NBL) gestellt.

„Unser Anliegen war, angesichts eines Millionendefizits im städtischen Haushalt die Einnahmen zu stärken, ohne die Bevölkerung zu belasten. Außerdem wollten wir dem durch Spielsucht verursachten sozialen Elend entgegenwirken. Immerhin werden in Bad Hersfeld derzeit 82 Personen wegen Spielsucht betreut“, erläutert Fraktionsvorsitzender Michael Bock die Initiative von Grünen/NBL. Die Fraktion frage sich, warum der Bürgermeister seine Bedenken nicht vor der Beschlussfassung vorgetragen hat. Mit seinem Widerspruch blockiere der Bürgermeister das Inkrafttreten der beschlossenen Satzungsänderung auch hinsichtlich der Geldspielautomaten, obwohl die nach seiner Ansicht bedenklichen Punkte in Bad Hersfeld deshalb keine Rolle spielten, weil solche Geräte und Einrichtungen wie Spielcasinos gar nicht vorhanden seien.

„Ich empfinde den Widerspruch als Kampfansage an das Stadtparlament. Der Bürgermeister macht nur Vorschläge, die Geld kosten aber keine, die zu einer Verbesserung des Haushalts 2016 führen. Die soziale Zielrichtung wird außer Acht gelassen und uns als Antragstellern vorgehalten, bewusst einen rechtswidrigen Antrag gestellt zu haben. Das ist angesichts des in unserer Fraktion vorhandenen rechtlichen Sachverstandes sicher nicht gerechtfertigt“, macht Michael Bock die Verärgerung seiner Fraktion deutlich. Vielmehr müsse sich Fehling vorhalten lassen, für eine Reihe von rechtlichen Ungereimtheiten verantwortlich zu sein wie zuletzt bei dem eindeutig grundrechtswidrigen Versuch, die Gebührenvergünstigung für Zweitkinder in konfessionellen Kindertagesstätten abzuschaffen und auf städtische Kindergärten zu beschränken. „Wir gehen davon aus, dass die Stadtverordnetenversammlung die getroffene Entscheidung in ihrer Septembersitzung bestätigen wird“, erwartet der Grüne/NBL-Fraktionsvorsitzende.  +++


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