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Schon gesund, aber kein Wundermittel. Smoothies - Foto: pixabay

FULDA Abmahnung hatte Erfolg

Verbraucherzentrale: Superfood-Smoothie in Zukunft ohne „gesunden Anstrich“

30.08.16 - Die Verbraucherzentrale Hessen hat Anbieter erfolgreich wegen unzulässiger Health Claims abgemahnt.
Ein Hauch von Macawurzel, Zitrone und Ingwer als Zutaten reichten der Proviant GmbH aus, um ihren Superfood-Smoothie als kraftspendend, die Abwehrkräfte und die Fruchtbarkeit fördernd anzupreisen. Lebensmittelhersteller dürfen ihrer Phantasie bei der Werbung mit gesundheitsbezogene Angaben jedoch keinen freien Lauf lassen. Die sogenannten „Health Claims“ müssen von der EU zugelassen sein. Für die drei pflanzlichen Zutaten im Smoothie sind allerdings keine entsprechenden Angaben erlaubt. Die hessischen Verbraucherschützer mahnten erfolgreich ab, der Anbieter wirbt nicht länger mit den unzulässigen Gesundheitsversprechen. 

Den Lebensmittelexpertinnen der Verbraucherzentrale Hessen fielen die vollmundigen Versprechen der Proviant Fruchtmanufaktur GmbH & Co. KG für ihren Smoothie „Kraftpaket“ im Rahmen eines Marktchecks zu Superfood-Smoothies auf. „Die erreichte Unterlassungserklärung des Anbieters ist wichtig für den Verbraucherschutz“, freut sich Wiebke Franz, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. „Denn seinen Produkten unrechtmäßig einen ‚gesunden Anstrich‘ zu verleihen, ist bei Lebensmittelherstellern ein beliebtes Mittel, um bei Verbrauchern gesundheitsbezogene Assoziationen hervorzurufen und dadurch den Absatz zu steigern.“
Weniges erlaubt – vieles verboten

Um der Vielzahl an nicht belegten Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln Einhalt zu gebieten, hat die EU 2006 die so genannte Health-Claims-Verordnung (HCVO) erlassen. Danach sind den Herstellern nur wenige gesundheitsbezogene Aussagen vor allem zu Vitaminen und Mineralstoffen erlaubt. Die Aussagen müssen einem bestimmten Wortlaut folgen und die Substanz benennen, auf die sich das Versprechen bezieht. Erlaubt ist zum Beispiel "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei". Verboten ist hingegen zu übertreiben, Schutz vor Krankheiten zu versprechen oder die Angst vor Krankheiten zu schüren.

Unseriöse Gesundheitsversprechen durchschauen

Verbraucher sollten Gesundheitswerbung immer hinterfragen. Hinweise auf unseriöse Werbung sind zum Beispiel
• Als Nachweis der Wirksamkeit werden konkrete Zahlen genannt, z. B. wie viele Kilogramm in wie viel Wochen abgenommen werden. Solche Vorhersagen können nicht stimmen, kein Mensch gleicht dem anderen.
• Das Märchen von Deutschland als Vitaminmangelland. Angeblich soll jahrzehntelange Nutzung die Ackerböden ausgelaugt und zu nährstoffarmen Lebensmitteln geführt haben. Ein Blick in wissenschaftliche Untersuchungen zeigt: Das stimmt nicht.

• Die Angabe verspricht die Steigerung bzw. Förderung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus.
• Die Behauptung, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nicht alle erforderlichen Nährstoffe liefert. Fühlen sich Verbraucher durch die Werbung über den Tisch gezogen, können sie das Produkt an das Portal lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentralen melden.

Über die Verbraucherzentrale Hessen

Die Verbraucherzentrale Hessen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 1959 informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Ihre Sensorfunktion nutzt sie, um Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden zu vertreten. Themenschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen und Versicherungen, Bauen, Wohnen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung. In acht Beratungsstellen und gut 50 Energiestützpunkten bietet sie persönliche Beratung an. Beratung ist auch telefonisch oder per Mail möglich. www.verbraucher.de.+++


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