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BOCHUM "Extrem hohe kriminelle Energie"

Zwei Ex-Polizisten wegen Elterngeldbetrug zu Haftstrafen verurteilt

31.08.16 - Mit gefälschten Elterngeld-Anträgen wollten zwei ehemalige Polizisten bei über 200 Behörden im ganzen Bundesgebiet fünf Millionen Euro ergaunern. Das Landgericht Bochum verurteilte die 36 und 39 Jahre alten Hessen am Montag wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung jeweils zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren, wie die Pressestelle des Landgerichts auf O|N-Anfrage bestätigte. Die aus Mücke im Vogelsbergkreis und Willingshausen im Schwalm-Eder-Kreis stammenden Oberkommissare hatten gestanden, 2015 insgesamt 228 Elterngeld-Anträge gefälscht und dafür mit Perücken und angeklebten Bärten Personen zunächst erfunden und deren Dokumente gefälscht zu haben. Auf diese Weise hätten sie einen Millionen-Betrag erbeutet, wenn die Behörden nicht durch den Hinweis einer der Ehefrauen auf den Betrug aufmerksam geworden wären und die Polizei eingeschaltet hätten. Nur in zwei Fällen war tatsächlich Elterngeld ausgezahlt worden, das aber schnell zurückgebucht wurde, als Unstimmigkeiten im Antrag auffielen.

Die beiden Kommissare waren 2015 nicht mehr im aktiven Dienst, sondern beide wegen psychischer Probleme beurlaubt worden. Mit "extrem hoher krimineller Energie" - wie ihnen der Richter in der Urteilsbegründung attestierte - hatten die beiden Angeklagten französische Identitätskarten gefälscht, um damit dann verschiedene Bankkonten zu eröffnen. Mit gefälschten Geburtsurkunden nicht existierender Kinder und ebenso gefakten Gehalts- und Krankenkassenbescheinigungen hatten sie bei 200 Kindergeldstellen abzukassieren versucht. Für die Fotos hatten sie sich mit Perücken und falschen Bärten ausstaffiert. In ihren ausführlichen Geständnissen  hatten sie ihre ausgeklügelte Vorgehensweise vor Gericht detaillert geschildert. So hatten sie sich beim Fälschen der Unterlagen mit Ganzkörper-Maleranzügen, Staubmasken, Brillen und Handschuhe ausgerüstet, um auf den Papieren keine Spuren zu hinterlassen.

Aufgeflogen war der mit großem Aufwand betriebene Betrug nur, weil sich eine der Ehefrauen an die Polizei gewandt und einen Hinweis gegeben hatte. Mit den Haftstrafen sollten auch Nachahmungstäter abgeschreckt werden, hatte der Richter die Haftstrafen begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar für dreieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. (Carla Ihle-Becker) +++


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