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MEININGEN "Vorwürfe verjährt"

Landgericht lehnt Verfahren gegen K+S wegen Versenkung von Lauge ab

13.09.16 - Die erste Strafkammer des Landgerichts Meiningen hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen insgesamt 17 Angeschuldigte, 14 Mitarbeiter des K+S Konzerns und drei Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamtes, denen die Staatsanwaltschaft Meiningen Gewässerverunreinigung und unerlaubten Umgang mit Abfällen vorwirft, abgelehnt. Das teilte auf O|N-Anfrage heute Vorsitzende Richterin am Landgericht Pallasch mit.

Die Anklage bezog sich auf die in den Jahren 1999 bis 2007 vorgenommene Versenkung von Kaliendlauge in einem unter dem Gebiet der Gemeinde Gerstungen gelegenen sogenannten Plattendolomit, einer tief unter der Erdoberfläche gelegenen porösen Gesteinsschicht. Aufgrund dieser Versenkung wird nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das über dieser Gesteinsschicht vorkommende natürliche Salzwasser, aber auch das Trinkwasser nachhaltig verunreinigt bzw. zumindest gefährdet.

Die Laugenversenkung wurde mit der ersten Genehmigung aus dem Jahr 1998 zunächst befristet auf 5 Jahre und begrenzt auf ein Volumen von 7 Millionen m³ vom Thüringer Bergamt mit einem Bescheid aus dem November 1998 genehmigt. Es folgten Genehmigungen in den Jahren 2004, 2006 und 2007, die die zeitliche Befristung und das Volumen erweiterten. Insgesamt wurden ca. 9, 5 Millionen m³ Kaliendlauge versenkt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Angeschuldigten strafbar gemacht, da sie die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens erkannt hätten und kollusiv zusammengearbeitet hätten, d.h. die Mitarbeiter des K+S-Konzerns hätten bewusst mit den pflichtwidrig handelnden Vertretern des Thüringer Landesbergamtes unter beidseitiger vorsätzlicher Missachtung des geltenden Rechts zusammengewirkt.

Die Kammer hat die Eröffnung des Hauptverfahrens teilweise aus rechtlichen und teilweise aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Wegen eines Teils der Vorwürfe erfolgte die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens deswegen, weil die betreffenden Vorwürfe nach Auffassung der Kammer verjährt sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt der Beendigung einer Tat. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine einzige Tat, die im Jahr 1998 begann und erst im Jahr 2007 beendet wurde. Danach wären die Vorwürfe noch nicht verjährt. Demgegenüber geht die Kammer davon aus, dass es sich um insgesamt vier mutmaßliche Handlungen handelt, die jeweils mit Antragstellung bzw. Genehmigung begonnen und jeweils mit der Erteilung einer neuen Genehmigung beendet worden wären. Danach sind die Vorwürfe, die sich auf die Versenkung aufgrund der Genehmigungen aus den Jahren 1998 und 2004 bezieht, verjährt.

Hinsichtlich der restlichen Vorwürfe, also der Versenkung aufgrund der Genehmigungen in den Jahren 2006 und 2007, erfolgte die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Es lässt sich nach Auffassung der Kammer schon nicht belegen, dass die erteilten Genehmigungen rechtswidrig waren. Darüber hinaus kommt die Kammer nach Auswertung der Akten zu dem Schluss, dass keine Beweismittel vorliegen, die auf ein kollusives Zusammenwirken zwischen Mitarbeitern des K+S-Konzerns und den Behördenvertretern hindeuten. Aus keiner der im Ermittlungsverfahren durchgeführten zahlreichen Zeugenvernehmungen gehe dies hervor. Auch ansonsten lägen keine ausreichenden Indizien vor, aus denen man auf ein solches Zusammenwirken schließen könnte.

Die Staatsanwaltschaft kann diesen Beschluss mit der sofortigen Beschwerde anfechten, die binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses beim Landgericht Meiningen eingehen müsste.+++


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