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Reges Interesse und vollbesetztes antonius Café - Fotos: Manuel Wluka

FULDA Antoniusvortrag "Für den Fall der Fälle"

Dr. Gerhard SCHLITT rät: "Kümmern Sie sich unbedingt um Ihr Testament"

17.10.16 - „Für den Fall der Fälle“ - So lautete der Titel einer Vortragsveranstaltung von antonius - Netzwerk Mensch am vergangenen Dienstag. Das Interesse an diesen erbrechtlichen Themen war so groß, dass nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten. Ungeachtet dessen soll es eine Folgeveranstaltung am 08.11.2016 zu dem erbrechtlichen Thema „Behindertentestament“ geben.

Für den Vortrag konnte Dr. Gerhard Schlitt, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht aus Petersberg, gewonnen werden, der bereits viermal vom FOCUS als Erbrechtsspezialist ausgewiesen worden ist. Er hat einen breiten Bogen über erbrechtliche Themen, insbesondere zu Fragen der Notwendigkeit der Erteilung von Vorsorgevollmachten, zu Problemen eines Übergabevertrages und auch zu erbschaftsteuerlichen und erbrechtlichen Problemen gespannt. Der Referent wies darauf hin, dass bei der Errichtung eines letztwilligen Testaments wichtige Vorgaben zu erfüllen seien.

Gerhard Möller, Vorsitzender St. Antonius Stiftung begrüßt die Gäste ...

Vortragender Dr. iur. Gerhard Schlitt

Es sei nicht immer zwingend, dass man nur einen Alleinerben oder mehrere Erben testamentarisch berücksichtigt. Daneben könne man auch durch Vermächtnisse zugunsten von dritten Personen oder möglicherweise zugunsten von Hilfsorganisationen oder gemeinnützigen Stiftungen Geld- oder Sachvermächtnisse anordnen. In einem Testament könnten aber auch Auflagen und Testamentsvollstreckung angeordnet werden, wenn eine Person besonders dafür bevollmächtigt werden soll, die Erbauseinandersetzung durchzuführen, um Streit zwischen den Miterben zu vermeiden. Da bei letztwilligen Verfügungen auch oft das Pflichtteilsrecht von Kindern oder Eltern tangiert werde, gab der Referent hier entsprechende Tipps, wie derartige Pflichtteile zumindest durch entsprechende lebzeitige oder letztwillige Verfügungen minimiert werden können.

Der Vortrag endete dann mit einer interessanten Fragestunde. Es wurde deutlich, dass das Thema Erbrecht immer großes Interesse findet. Andererseits gab Schlitt auch bekannt, dass aufgrund einer Umfrage nur jeder Vierte ein Testament errichtet und 3/4 der Deutschen die Erbfolge dann doch eher dem Zufall überlassen, was aber nicht sinnvoll sei.

Er gab den Rat, dass jeder über seine persönliche Situation nachdenken und möglicherweise ein Testament errichten sollte, das geeignet ist, die Familienangehörigen abzusichern und Streit unter den Miterben zu vermeiden. Da bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig eine Erbengemeinschaft eintritt, laufe diese nicht selten auf eine Zerschlagung des Familienvermögens hinaus. +++


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