Archiv
Symbolbild - Foto: ON Archiv

BRACHTTAL 212 Meter hohe Windräder

Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt drei neue Windkraftanlagen

22.10.16 - Im Gemarkungsbereich von Brachttal (Main-Kinzig-Kreis) können drei Windkraftanlagen errichtet werden. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt habe jetzt eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die westlich des Ortsteils Spielberg und südwestlich des Ortsteils Streitberg entstehenden drei Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 126-3.45 mit einer Spitzenhöhe von ca. 212 m und einem Rotordurchmesser von 126 m haben eine Leistung von jeweils 3,45 MW.

Nach Mitteilung der Behörde war der Entscheidung eine gründliche und eingehende Prüfung der Antragsunterlagen und Gutachten entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Da die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen und bei Beachtung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren zu befürchten seien, war dem Antrag zu entsprechen.

Um dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen Rechnung zu tragen, sind unter anderem bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Beispielsweise seien - zur Sicherstellung der Einhaltung der maximal möglichen Beschattungsdauer – einzelne Anlagen mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet.

Mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen seien zudem auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die Eingriffe konnten zugelassen werden, weil sie auf ein Mindestmaß beschränkt wurden seien und vollständig durch Ersatz oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert würden.

Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird, seien zum Beispiel spezielle Schutzvorkehrungen für Rotmilane und Fledermäuse getroffen worden. So seien temporäre Abschaltungen für Rotmilane erforderlich, sowie die Programmierung von Fledermausabschaltungen einschließlich eines zweijährigen Höhenmonitorings.

Wie das Regierungspräsidium noch weiter erläutert, seien zur Prüfung des Antrages in dem nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden und Kommunen eingeholt worden, die sich alle positiv geäußert haben. Grundlage der Genehmigungsentscheidung waren fachliche Gutachten, unter anderem die Schallprognose, Schattenwurfprognose, ein Turbulenzgutachten und diverse Gutachten zum Natur- und Artenschutz, wobei die letzten ergänzenden Fachgutachten erst Anfang September 2016 bei der Behörde eingingen.

Die Antragstellerin habe weiterhin beantragt, dass der Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht wird. Die Veröffentlichung erfolge am 31. Oktober 2016 im Hessischen Staatsanzeiger und auf der Homepage des RP Darmstadt. (PM) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön