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Der ehemalige Bürgermeister von Waldsolms und heutige Kommunal-Berater Norbert Leistner - Fotos: Hans-Hubertus Braune

NIEDERAULA Straßenbeitragssatzung

Hitzige Debatte: Berater Norbert Leistner stellt die "wiederkehrende" Variante vor

26.11.16 - Es ist seit Jahren das politisch vorherrschende Thema in der Marktgemeinde Niederaula: Die Straßenbeitragssatzung. Jetzt ging die Debatte in eine weitere Runde: Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Tom Rudolph, hatte zu einer Bürgerversammlung zum Thema "neue Straßenbeitragssatzung" eingeladen. Rund 100 Zuhörer kamen in das Bürgerhaus nach Niederjossa. Der ehemalige Bürgermeister (12 Jahre) von Waldsolms (SPD, Mittelhessen) und heutige Berater bei der Kommunal-Consult Becker AG mit Sitz in Pohlheim, Norbert Leistner, stellte in seinem Vortrag die Vorzüge der wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung vor.

Eine Beispielrechnung

Die Abrechnungsgebiete hat Leistner vorgeschlagen

bei einer Bürgerversammlung am Mittwochabend in NIederjossa

Leistner ist bei Bürgerversammlungen in vielen Orten bundesweit unterwegs, unter anderem hat er auch in der Gemeinde Bad Salzschlirf im Landkreis Fulda während einer Bürgerversammlung die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung vorgestellt. In Bad Salzschlirf (ein Ortsteil und ein Gewerbegebiet, cirka 3.300 Einwohner, Landkreis Fulda) wird diese Variante eingeführt, derzeit laufen die Erhebungen. Tom Rudolph kündigte an, dass die Präsentation der Bürgerversammlung in Niederjossa in Kürze im Internet erscheine. Zunächst begrüßte der Vorsitzende der Gemeindevertretung  die Zuhörer im Bürgerhaus und warb für eine sachliche, konstruktive Diskussion. Anschließend ging Leistner auf die gesetzlichen Grundlagen und den Satzungsänderungen zum 1. Januar 2013 in Hessen sowie die bekannten unterschiedlichen Straßentypen ein. Leistner beschrieb dann die fünf Schritte zur Umsetzung bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Zunächst müssten die Abrechnungsgebiete und der Gemeindeanteil festgelegt werden.

Für die Marktgemeinde Niederaula empfiehlt Leistner, sämtliche Ortsteile und den Kernort sowie das Gewerbegebiet zwischen Niederaula und Niederjossa als jeweilige Abrechnungsgebiete aufzuteilen. Diese Gebiete sollten möglichst großflächig sein. Der Gemeindeanteil werde laut Leistners Aussagen wohl etwa zwischen 30 und 40 Prozent (so seine Erfahrungswerte) liegen. Nach der Erfassung des Straßenzustandes (alle relevanten Straßen, Kostenschätzung, Beschluss einer Prioitätenliste, Bauprogramm bei mehrjährigem Abrechnungszeitraum) folge der Verteilungsmaßstab (Geschossigkeit, Nutzungsart, beplante/unbeplante Bereiche). Dann folgt die Berechnung der Beiträge und der Verschonungszeitraum für diejenigen, deren Straßen gemacht wurden oder in Kürze gemacht werden und "einmalig" zahlen. Der Beitrag sei ein Guthaben und werde entsprechend abgerechnet - für einen Zeitraum zwischen fünf und maximal 25 Jahren sind sie beitragsfrei. Punkt fünf der Umstellung ist die Abrechnung.

Leistner hält den Verwaltungsaufwand für relativ gering ("dafür gibt es Software, das ist ein gängiges Prinzip"), auch könne ein Experte eingeschaltet werden. Der Berater machte deutlich, dass die Umstellung maximal rückwirkend bis zu sechs Monaten möglich sei. Er hält es für sinnvoll, in der Marktgemeinde Niederaula den Wechsel zum 1. Juli 2017 einzuführen (Stichtag 1. Juli 2016 sei "technisch" nicht umsetzbar). Dies solle in einer Baupause geschehen, da sonst die Gemeinde auf Kosten sitzen bleibe. Bürgermeister Thomas Rohrbach sieht kaum Spielraum im laufenden Bauprogramm, da die Landesförderung zeitlich begrenzt ist und bereits verlängert wurde. Rohrbach nannte in einem Redebeitrag, dass er in fünf Ortsteilen die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung als unproblematisch ansehe. In Niederaula, Mengshausen und Kerspenhausen sei es nicht sinnvoll, da dort bereits viele Straßen saniert seien.

Norbert Leistner (links) und Bürgermeister Thomas Rohrbach

Leistner erklärte, dass es bei jedem System Gewinner und Verlierer gäbe. Er empfiehlt: "Sprechen Sie mit der Aufsichtsbehörde und lassen Sie eine Vergleichsrechnung einmalig und wiederkehrend machen. Dann haben sie nackte Zahlen. Und Zahlen lügen nicht", so Leistner, der bestätigte, dass in einzelnen Abrechnungsgebieten unterschiedliche Systeme angewendet werden können. Dass heißt, während im Ortsteil A die einmalige Beitragssatzung angewendet wird, kann im Ortsteil B die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung eingeführt werden. Firmen würden zum Beispiel in Gewerbegebieten lieber die einmalige Zahlvariante anwenden. "Ich stelle ihnen lediglich das System vor. Was für ihre Gemeinde besser ist, das müssen die politischen Gremien entscheiden", erklärte der Berater, der angab, dass sich viele Kommunen für einen Wechsel entschieden hätten, abschließend.

Während und nach dem Vortrag folgte eine teils hitzige Diskussion mit dem bekannten Austausch der hinlänglich bekannten Argumente. Ein Redner gab zu, dass er die hohe Belastungen der Einmalzahlung kaum stemmen könne. Bei den wiederkehrenden Beiträgen seien die Belastungen gerechter verteilt. Ein anderer Gast meinte, dass bei wiederkehrenden Beiträgen die Höhe unkalkulierbar sei und das Grundstücke im Wert sinken. Allgemein als Verlierer werden die Anwohner an den Durchgangsstraßen angesehen. Einmal mehr stellte sich heraus: Es gibt für beide Systeme Vor- und Nachteile. (Hans-Hubertus Braune) +++


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