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Ute Riebold - das Landesschiedsgericht hat heute ihren Parteiausschluss bestätigt... - Foto: ON-Archiv

FULDA "Der Partei schweren Schaden zugefügt"

Landesschiedsgericht von B 90/Grünen bestätigt Ausschluss von Ute Riebold

04.12.16 -

Das Landesschiedsgerichts von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen hat am heutigen Samstag den Parteiausschluss der Fuldaer Kommunalpolitikerin Ute Riebold bestätigt. Damit wurde einem Antrag des Fuldaer Stadt- und Kreisverbandes stattgegeben. Sie habe - so hieß es in der Begründung - "gegen die Ordnung der Partei verstoßen und der Partei schweren Schaden zugefügt". Damit wurde  der § 10 Abs. 4 des Parteiengesetz angewendet, wonach ein Mitglied nur ausgeschlossen werden kann, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Hintergrund des seit Monaten andauernden Falls ist, dass Riebold vor der Kommunalwahl am 06. März auf der Liste von B 90 / Grünen kandidierte. Nach der Wahl trat sie zur Fraktion Die Linke.Offene Liste/Menschen für Fulda über. Diese Wählergemeinschaft besteht seit 2005 aus Parteilosen und Mitgliedern verschiedener Parteien unter dem Fraktionsvorsitz von Karin Masche. Riebold nahm mit ihrem Wechsel den Grünen ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung weg - will aber gleichzeitig Mitglied in der Partei Bündnis 90/Die Grünen bleiben. Die Grünen nannten den von Riebold vollzogenen Fraktionswechsel unter Beibehalt des Grünen Mandates als "undemokratisch, da sich dadurch die Stimmverhältnisse in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung entgegen des Wählervotums verschieben." Andere Stimmen sprachen in diesem Zusammenhang auch von "Wählerbetrug" und "Stimmenklau" durch das Täuschungsmanöver von Riebold.

In einer "persönlichen Erklärung" hat sich Ute Riebold am Samstagnachmittag zu der heutigen Entscheidung des Landesschiedsgerichtes geäußert und darauf hingewiesen, dass in ihrem Fall "kein Verstoß gegen die Satzung" vorliege. Herangezogen worden sei eine Rechtsprechung, nach der ein Fraktionswechsel als Verstoß gegen die Ordnung einer Partei angesehen wird. "Juristisch ist mein Fall jedoch nicht vergleichbar. In Hessischen Kommunalparlamenten müssen Fraktionen nicht wie im Bundestag und in 10 der 16 Bundesländern aus Mitgliedern der gleichen Partei bestehen. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schränkt Mandatsträger*innen hier gar nicht ein (Gemeindevertreter können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. § 36a Abs. 1 S. 1).

Riebold hat allerdings den 'Vermittlungsvorschlag' des Landesschiedsgerichtsvorsitzenden, selber aus der Partei auszutreten, nicht angenommen. "Gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichts werde ich Rechtsmittel einlegen, weil die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meine politische Heimat ist – nicht nur der Inhalte wegen. ‘Heimatstiftend’ ist auch oder sogar vielmehr noch der politische Entwicklungs- und Sozialisationsprozess, den ich einerseits mitgetragen habe, von dem ich andererseits aber auch mitgeprägt wurde, wechselwirkend also".  

Nun liegt OSTHESSEN|NEWS auch eine Stellungnahme von Bündnis 90 / Die Grünen vor:

Nach einer zweistündigen Verhandlung des Landesschiedsgerichtes in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes Fulda von Bündnis 90/Die Grünen entsprach das Gericht dem Antrag des langjährigen Fuldaer Fraktionsvorsitzenden Ernst Sporer, Ute Riebold aus der grünen Partei auszuschließen. Das Gericht stellte aufgrund des Wechsels zur Fraktion "Die Linke-Offene Liste/Menschen für Fulda" eine "maximale Distanzierung" Frau Riebolds zu den Grünen fest und wertete dies im Sinne der Parteiordnung als parteischädigend. Der Kreisverband sieht sich damit in seiner klaren und eindeutigen Haltung in der Sache Ute Riebold mehr als bestätigt.

"Bedauerlicherweise", so der Vorstandssprecher des Kreisverbandes Ralf Zwengel, "hat Frau Riebold alle in der Verhandlung unterbreiteten Angebote, sich gütlich zu einigen, abgelehnt. Dennoch hoffe ich angesichts des Verhandlungsverlaufs im Namen des Kreisverbandes Fulda auf eine gewisse Einsicht von Frau Riebold, den von ihr eingeschlagenen Weg – in ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse von Bündnis 90/Die Grünen, die sie ja gemäß ihrer Einlassungen nach wie vor als ihre politische Heimat ansieht - nicht weiter zu verfolgen und Parteienverdrossenheit und Populismus nicht weiter zu befeuern," so Zwengel abschließend.  +++


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