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Wissenschaftsminister Boris Rhein übergab am 10.10.16 Prof. Dr. Karim Khakzar, dem Präsidenten der Hochschule Fulda, die Urkunde für das bundesweit erste Promotionszentrum einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften. -

FULDA "Besondere Forschungsstärke"

Hochschule Fulda erhält jetzt auch Promotionsrecht für Public Health

21.12.16 - Auch für die Fachrichtung Public Health hat die Hochschule Fulda als Hochschule für angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht verliehen bekommen. Das Hessische Wissenschaftsministerium erkennt damit die besondere Forschungsstärke dieses Bereichs an. Erstmalig haben die jährlich etwa 50 bis 60 Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, mit einer Promotion zum Doktor in Public Health die dritte Stufe der akademischen Qualifikation in Fulda abzuschließen. Ziel von Public Health ist, die Gesundheit der Bevölkerung und besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

„Für die Fachrichtung Public Health ist dieser Schritt in mehrerer Hinsicht überfällig“, erläutert Prof. Dr. Beate Blättner, Professorin am Fachbereich Pflege und Gesundheit und bis November 2016 stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). „Fulda ist einer von acht Standorten in Deutschland, der sich in Lehre und Forschung intensiv mit der Wissenschaft und Praxis zur Vermeidung von Krankheiten, zur Verlängerung des Lebens und zur Förderung von physischer und psychischer Gesundheit unter Berücksichtigung einer gerechteren Verteilung und einer effizienten Nutzung vorhandener Ressourcen befasst. Wir sind aufgrund unseres Engagements in der Forschung, den einschlägigen Fachgesellschaften und der Ausbildung sowie aufgrund unserer inzwischen fachlichen und methodischen Tiefe innerhalb der deutschen Public Health Szene längst als ein den Universitäten gleichwertiger Standort anerkannt.“

Zwar stand der Weg zur Promotion den Fuldaer Absolventinnen und Absolventen bislang vom Grundsatz her auch schon offen. „Doch wer in Public Health promovieren wollte, hatte dafür nur wenige Möglichkeiten und musste lange Wege in Kauf nehmen“, sagt Prof. Blättner. Denn die Promotion war nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Ein relativ unkomplizierter Zugang für Fuldaer Absolventinnen und Absolventen im Rahmen einer kooperativen Promotion war nur in Bremen möglich. Für die anderen Standorte - die Universitäten Bielefeld und Düsseldorf, die TU Berlin und die Medizinische Hochschule Hannover - mussten jeweils spezifische Anforderungen erfüllt sein, denn oft wurden bei den raren Plätzen primär die eigenen Absolventinnen und Absolventen oder Beschäftigte an der jeweiligen Institution bevorzugt. In Einzelfällen gelang es in der Vergangenheit zwar, Lösungen zu finden, aber diese Regelungen waren nicht stabil.

„Der Bedarf an hochqualifizierten Public Health Experten im In- und Ausland und die Möglichkeiten, in Deutschland zu promovieren, stehen in einem eklatanten Missverhältnis“, stellt Prof. Blättner fest. Deutschland habe Nachholbedarf. Unzureichende Förderung auch in der Forschung habe es erschwert, dass Deutschland internationalen Anschluss finden könne. „Die DGPH setzt sich aktiv für eine Veränderung dieser Situation ein. Mit dem neuen Promotionsstandort ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gemacht“, betont die Fuldaer Professorin. Insbesondere der Öffentliche Gesundheitsdienst wünsche eine engere Zusammenarbeit mit den Public Health Standorten, um eigene Nachwuchsprobleme zu lösen.

„Mit acht aktiven Forschungsgruppen, aktuell vierzehn forschungsstarken Professuren, deren Kreis sich künftig ständig erweitern wird, und einem nennenswerten Umfang an jährlich eingeworbenen Drittmittel bei der Europäischen Union, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, aber auch landesweiten Förderungen, fühlen wir uns vor allem aufgrund unserer guten Vernetzung in der wissenschaftlichen Community dieser Aufgabe gut gewachsen“, ergänzt die Dekanin des Fachbereichs Pflege und Gesundheit, Prof. Dr. Dea Niebuhr. „Unser kontinuierliches und curricular verankertes Bemühen, Studierende möglichst früh in Forschung einzubeziehen, hat sich gelohnt. Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren unter besonderer Beobachtung stehen werden. Davor fürchten wir uns nicht. Eher denken wir, dass wir für hoch angesehene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und forschungsorientierte Studierende attraktiver sein werden.“

In der ersten Qualifizierungsstufe können in Fulda unter anderem Bachelor-Abschlüsse in „Gesundheitsförderung“ oder „Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik“, aber auch primärqualifizierend in geregelten Berufen des Gesundheitswesens oder in Oecotrophologie erworben werden. Seit dem Wintersemester 2004/2005 werden Studierende in einem forschungsorientierten Master-Studiengang Public Health ausgebildet, der in einem EU-geförderten Modellprojekt gemeinsam mit vier Universitäten aus dem europäischem Ausland weiterentwickelt wurde. Seit Wintersemester 2006/2007 wird die bundesweit bisher einmalige Spezialisierung Public Health Nutrition in Kooperation zweier Fachbereiche angeboten.

Die neuesten Entwicklungen an der Hochschule Fulda zeigen aus Sicht des Präsidenten der Hochschule Fulda, Prof. Dr. Karim Khakzar, dass die heutigen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nicht mehr mit den Fachhochschulen der siebziger Jahre zu vergleichen sind. „Nachweislich wird auf hohem Niveau geforscht, es gibt bereits ausreichend Erfahrung mit der Betreuung von Promotionen im Rahmen von Kooperationen mit Universitäten, und die festgelegten Verfahren garantieren die hohe Qualität der Forschungsarbeiten“, erläutert Khakzar. „Es gibt kaum noch objektive und belastbare Gründe, weshalb eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die nachweislich forschungsstark ist, nicht auch das eigenständige Promotionsrecht erhalten sollte“, fügt er hinzu.

Eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschulen (FH) Bislang ist Hessen das einzige Bundesland, das seit Anfang 2016 den HAW die Möglichkeit bietet, für forschungsstarke Fachrichtungen das eigenständige Promotionsrecht zu beantragen. Die Anforderungen an antragstellende Hochschulen und ihre Forschenden sind jedoch hoch. Mindestens 12 Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung müssen ihre Forschungsstärke über Publikationen, eingeworbene Drittmittel und Erfahrungen in der Begleitung von Promotionen nachweisen. Darüber hinaus muss die Hochschule Verfahren und Strukturen zur Qualitätssicherung der Promotionsvorhaben darlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Qualität der Promotionen in jedem Fall höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.

Anfang Oktober hatte die Hochschule Fulda als erste HAW bzw. FH bundesweit das Promotionsrecht für die Fachrichtung Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität erhalten.+++


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