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- Fotos: Hans-Hubertus Braune

FULDA Fünfeinhalb Jahre Haft

Im Gerichtssaal verhaftet: Urteil wegen jahrelangem Kindesmissbrauch

23.12.16 - Am Donnerstagmittag fiel am Landgericht Fulda das Urteil im Revisionsprozess wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen an einer Schutzbefohlenen. Der 52-jährige gebürtige Serbe, der angeklagt war, muss für fünfeinhalb Jahre in Haft. Das Gericht ging damit über die Forderung der Staatsanwältin und der Nebenklage hinaus, die auf vier Jahre und zehn Monate plädiert hatten. Der Verurteilte wurde noch im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr verhaftet und kam in die JVA Fulda. Der Mann stand bereits zum zweiten Mal vor Gericht, weil er seine beim ersten Mal neunjährige Stieftochter in der gemeinsamen Wohnung in Bebra vier Jahre lang immer wieder sexuell missbraucht haben sollte. Er bestritt bis zum Schluss jede Täterschaft und schüttelte bei der Urteilsverkündung immer wieder den Kopf.

Das Mädchen hatte sich erst mit 13 Jahren anlässlich der Trennung ihrer Mutter von dem Mann offenbart und ihren Stiefvater schwer belastet. Der wurde 2009 auch wegen sexuellem Missbrauchs angeklagt, vom Landgericht Fulda in erster Instanz aber freigesprochen worden. Das Gericht hatte die Aussage der Tochter damals für nicht glaubwürdig befunden. Dagegen hatte sowohl die Staatsanwältin als auch der Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Das Verfahren war an eine andere Kammer des Landgericht Fulda zurücküberwiesen worden. 

Der Bundesgerichtshof hatte die Revision mit der Begründung zugelassen, es sei in der damaligen Beweisaufnahme nicht genügend geklärt worden, warum das Mädchen eine Falschaussage getroffen habe, worin also deren Motiv bestanden haben soll.

Die bisherigen Verhandlungen fanden weitestgehnd unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Persönlichkeitsrechte des Opfers zu wahren. Auch bei den  Plädoyers war die Öffentlichkeit nicht zugelassen worden.

Ausführliche Urteilsbegründung

Richter Josef Richter begründete das Urteil sehr ausführlich und ging vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen des heute 23-jährigen Opfers ein. Man habe es mit einem außergewöhnlichen Verfahren zu tun gehabt, bilanzierte Richter. Die Belastungszeugin sei in sieben Jahren neunmal vernommen worden. Es sei besonders schwierig gewesen, die Geschehnisse genau zu rekonstruieren. Von den sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen waren drei angeklagt worden, deren Datierung und Ablauf als gesichert angesehen wurden. Als die damals 13-Jährige ihrer Mutter den Missbrauch durch den Stiefvater endlich anvertraut hatte und sich der Mann den Vorwürfen gegenüber sah, hatte er seinen Kopf an den Türrahmen gestoßen, gesagt, er wisse nicht wie das habe passieren können und Geld geboten, um "alles wieder gut zu machen". Das wertete das Gericht als Schuldeingeständnis.

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Psychisch traumatisiert

Der Richter zitiert eine Bemerkung des Mädchens, die tief in ihre Seele habe blicken lassen. Ihre Schwester könne noch unbeschwert lachen, sie aber nicht, habe sie damals geäußert. Motive für eine mögliche Falschaussage habe das Gericht nicht erkennen können. Weder Rache, noch Eifersucht oder falsche Beeinflussung durch die gekränkte Mutter seien nachweisbar gewesen. Auch das jahrelange Schweigen sei auf dem Hintergrund verständlich, dass sie ihre Schwester schützen, der Mutter den Kummer ersparen und ihre Familie zusammenhalten wollte. Der Richter schilderte die heute junge Frau als psychisch traumatisiert. Sie leide noch heute unter Alpträumen, habe sich "geritzt" und habe Problem mit ihrem Freund, den sie zurückweise.

Zum Schluss der Urteilsbegründung wurde der Haftbefehl gegen den Verurteilten wegen Fluchtgefahr vollstreckt. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft, - die Verteidigerin ließ offen, ob sie für ihren Mandanten in Revision gehen wird. Carla Ihle-Becker+++

Beim Prozessauftakt am 22. November 2016


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