Archiv

REGION DAK-Gesundheit informiert

Änderungen in der Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2017

31.12.16 - Pflegereform und neue Beitragsbemessungsgrenzen – 2017 ändert sich erneut einiges für die Menschen im Landkreis. Wolfgang Flaig, Leiter des Servicezentrums Rhön-Grabfeld bei der DAK-Gesundheit, fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Ab dem 1. Januar 2017 hebt die Bundesregierung die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen an. Die Versicherungspflichtgrenze z.B., steigt um 1.350 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.600 Euro. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, sind krankenversicherungsfrei und können entweder weiterhin bei der gesetzlichen Kasse versichert bleiben, oder sich für eine Privatversicherung entscheiden. Aus dieser ist später allerdings die Rückkehr in die gesetzliche Kasse im Regelfall nicht mehr oder nur noch in gesetzlich eng begrenzten Einzelfällen möglich. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt im neuen Jahr 52.200 Euro. Sie gibt die maximale Höhe des Jahresgehalts an, für das Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden müssen. Da sich das Höchstkrankengeld an der steigenden Bemessungsgrenze orientiert, steigt es ebenfalls: von bisher 98,88 auf künftig 101,50 Euro pro Kalendertag.


Rückkehr privat versicherter Kinder in die gesetzliche Kasse möglich

Durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze können Kinder, die zurzeit in einer Privatversicherung krankenversichert sind, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einem Elternteil in der gesetzlichen Kasse wieder in die kostenfreie Familienversicherung aufgenommen werden.

Zudem werden ab 1. Januar 2017 alle Waisenrentner versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch dadurch kann eine Rückkehrmöglichkeit aus der Privatversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse gegeben sein. Wer der Ansicht ist, von diesen Änderungen profitieren zu können, sollte sich mit den konkreten Angaben an seine Krankenkasse wenden.


Pflegereform gestartet

Der zweite Teil der 2015 begonnenen Pflegereform tritt unter dem offiziellen Namen „Pflegestärkungsgesetz II“ zum Jahresbeginn 2017 in Kraft. Da die Änderungen im Leistungsrecht dabei erneut sehr umfangreich sind, empfiehlt es sich, die jeweils zuständige Pflegekasse mit den konkreten Falldaten anzusprechen, um gezielt beraten werden zu können. Um die verbesserten Pflege-Leistungen zu finanzieren, hebt die Bundesregierung die Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2017 auf 2,55 Prozent, bzw. 2,8 Prozent (für Versicherte ohne Kind) vom Bruttoeinkommen an.


Wahlen bei den Sozialversicherungsträgern 2017

Im Frühjahr 2017 finden die Sozialwahlen statt. Dabei bestimmen die Versicherten (bei einigen Sozialversicherungsträgern, wie z.B. den Allgemeinen Ortskrankenkassen, auch die Arbeitgeber) die Parlamente der Sozialversicherungsträger, die dann z.B den jährlichen Haushaltsplan beschließen und so auch über Beitragshöhen und Leistungsausgaben entscheiden. Bei den Sozialwahlen stimmen die Wahlberechtigten ausschließlich per Briefwahl ab.


Über Neuigkeiten, die sich durch politische Entscheidungen ergeben, informiert die DAK-Gesundheit ständig im Internet auf www.dak.de/beitrag.  Alle wichtigen Informationen zur Sozialwahl gibt es unter www.dak.de/sozialwahl. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön