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BAD SALZSCHLIRF Gemeinde als Vorreiter

Wiederkehrende Straßenbeiträge beschlossen

30.12.16 - Die Gemeindevertretung hat in der letzten Sitzung des Jahres 2016 die Einführung Wiederkehrender Straßenbeiträge (WKB) beschlossen. Das neue Abrechnungsmodell soll die Kosten des millionenschweren Sanierungsstaus der Salzschlirfer Straßen sozialverträglich auf viele Schultern verteilen. Die modellhafte, neue Form der Straßenbeiträge ermöglicht die kontinuierliche Umsetzung des fest definierten Bauprogramms. Die Hessische Landesregierung verpflichtet Kommunen, die Kosten für grundhafte Straßensanierungen auf die Anlieger umzulegen.

Bürgermeister Matthias Kübel

Seit 2013 besteht die Möglichkeit, dies alternativ zu den bekannten Anliegerbeiträgen über sogenannte wiederkehrende Beiträge zu tun. Zusätzlich zu den Anliegerbeiträgen finanziert die Gemeinde die Maßnahmen durch einen verpflichteten Eigenanteil von 38,27 Prozent. Nahezu die Hälfte des rund 21 Kilometer langen Gemeindestraßennetzes ist sanierungsbedürftig; ein Großteil davon grundhaft. Dies bedeutet, dass die Straße in ihren unterschiedlichen Schichten von Grund auf neu aufgebaut werden muss. Das bereits im November festgelegte Bauprogramm sieht bis 2020 die Sanierung der Bonifatius- und der Lindenstraße sowie der Straße „Am Lüderberg“ vor.

Die von der Gemeindevertretung nunmehr auf Vorschlag von Bürgermeister Kübel beschlossene Umstellung auf WKB ist wegweisend und modellhaft. Bislang haben auch hessenweit nur wenige Kommunen von der seit 2013 eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Landkreis Fulda ist Bad Salzschlirf Vorreiter und führt als erste Kommune dieses Modell ein.

s ist ein Vorteil, dass die oft millionenschweren Baumaßnahmen nicht mehr nur von einer begrenzten Zahl von Anliegern gezahlt werden müssen. Durch die Verteilung der Kosten auf alle Einwohner wird das System verträglicher. Statt oftmals bis zu mehreren zehntausend Euro teuren Gebührenbescheiden werden fortan alle Bürger in Höhe von nur noch rund 150 - 200 Euro pro Jahr herangezogen. Der Gebührensatz wurde auf 0,12 Euro pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festgelegt.

In einer zentralen Informationsveranstaltung im September hatte Bürgermeister Kübel über die Systematik sowie Vor- und Nachteile der WKB informiert. Die sich anschließende Fragebogenaktion hat mögliche Messfehler bei der automatisierten Ermittlung der Geschossigkeit korrigiert. Nach dem Satzungsbeschluss wird im kommenden Jahr zunächst ein Bescheid erstellt, der die Veranlagungsfläche festlegt. Erst anschließend werden die ersten Gebührenbescheide erstellt.

Wichtig ist, dass zusätzlich zu dem Bauprogramm der WKB die regulären Straßensanierungsarbeiten bei kleineren Schäden weitergehen. Hierfür stehen jährlich 30.000 Euro zur Verfügung. Dadurch ist die konsequente Instandsetzung maroder Straßen in einem zukunftsfähigen Programm gewährleistet, heißt es in der Pressemitteilung abschließend. +++


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