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STEINAU/Str. Weitere Windräder

Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt acht Windkraftanlagen

31.12.16 - In Steinau an der Straße, Gemarkung Hintersteinau, können acht Windkraftanlagen errichtet werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt hat jetzt eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

Die Vorhabensträgerin, die Renertec Windkraft Kinzigtal UG aus Brachttal, hatte beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Erteilung von immissionsschutz¬rechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 126-3.45 mit einer Spitzenhöhe von 212m (Nabenhöhe 149m und Rotordurchmesser 126m) sowie einer Nennleistung von jeweils 3,45MW gestellt. Für das Vorhaben wurde zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Anträge mit den zugehörigen Unterlagen für das Projekt hatten vom 11. Juli bis 10. August 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme in der Standortgemeinde und sechs umliegenden Kommunen sowie beim Regierungspräsidium ausgelegen. Bis zum Ende der dafür maßgeblichen Frist am 24. August 2016 hatten 15 Personen und Institutionen Einwände dagegen erhoben. Die Einwendungen betrafen – wie bei vielen anderen Windkraft-Projekten – vor allem den Naturschutz, das Landschaftsbild sowie Schall-/Schatten- und Lichtimmissionen.

Wie das Regierungspräsidium weiter erläutert, wurden bei Prüfung des Antrages in dem nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt. Auch stimmte die Stadt Steinau an der Straße dem Vorhaben zu.

Nach Mitteilung der Behörde war der Entscheidung eine gründliche und eingehende Prüfung der Antragsunterlagen und Gutachten entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Grundlage der Genehmigungsentscheidung waren fachliche Gutachten, u.a. Schall- und Schattenwurfprognose, ein Turbulenzgutachten und diverse Gutachten zum Natur- und Artenschutz. Bedenken und Anregungen der Einwender wurden in die Prüfung einbezogen und in der Begründung des Genehmigungsbescheides aufgeführt und gewürdigt.

Da die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen und bei Beachtung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren zu befürchten sind, war dem Antrag zu entsprechen.

Mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die Eingriffe konnten zugelassen werden, weil sie auf ein Mindestmaß beschränkt wurden und vollständig durch Ersatz oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verstoßen wird, sind z.B. temporäre Abschaltungen für Fledermäuse erforderlich, einschließlich eines zweijährigen Höhenmonitorings.

Die Veröffentlichung und öffentliche Zustellung des RP-Genehmigungsbescheids erfolgt am 9. Januar 2017 im Hessischen Staatsanzeiger und auf der Homepage des RP Darmstadt. +++


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