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FULDA Urteil schon heute gefallen

Über 800 teure Kaffemaschinen beim Arbeitgeber geklaut

03.02.17 - Vor dem Amtsgericht Fulda wurde heute ein spektakulärer Diebstahl in ganz großem Stil verhandelt. Ein 42-jähriger Mann aus Großenlüder war wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Er war zur Tatzeit bei der Firma Zufall in Fulda beschäftigt und hatte seinen Zugang zum Lager und den zu transportierenden Waren schamlos ausgenutzt. In der Zeit von Januar bis März 2014 hatte er sich in mindestens sechs Fällen außerhalb der Betriebszeiten mit dem Schlüssel und seiner persönlichen Codekarte, die ihm in seiner Eigenschaft als Schichtleiter zur Verfügung standen, Zugang zum Lager seines Arbeitgebers verschafft, um eine große Anzahl hochwertiger Kaffeemaschinen und Küchenmaschinen samt Zubehör zu stehlen und diese anschließend privat weiterzuverkaufen.

Insgesamt ging es um 806 Kaffeevollautomaten der Marke DeLonghi, Küchenmaschinen der Marke Kenwood sowie eine unbekannte Menge Kaffeebohnen und Kaffeekapseln der Marke Nespresso. Allein der Warenwert soll bei 580.000 Euro gelegen haben.  

Urteil fiel schon heute

Obwohl eigentlich drei Verhandlungstage angesetzt und eine Menge Zeugen geladen waren, fiel das Urteil am Amtsgericht schon heute Mittag. Das war vor allem der Tatsache zu verdanken, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Diebstähle einräumte und ein Geständnis ablegte. Dadurch waren die langwierigen Zeugenbefragungen überflüssig geworden. Als Begründung für die schweren und fortgesetzten Diebstähle hatte der Mann angegeben, wegen seiner Depressionen Medikamente eingenommen zu haben, die eine euphorisierende Wirkung auf ihn gehabt hätten. Unter diesem Einfluss sei er auf die Idee gekommen, die Waren aus der Spedition zu entwenden.

Ungewöhnlicher Vorschlag des Gerichts: kostenloses Fitnesstraining

Weil er bereits zwei Drittel der Kaffemaschinen und sonstiges Diebesgut, das sich noch in seinem Besitz befand, an die Spedition zurückgegeben hat und sich darüber hinaus verpflichtete, auch den restlichen Schaden von 120.000 Euro wiedergutzumachen, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus. Auch weil der 42-Jährige nicht vorbestraft war und er in geregelten Verhältnissen lebt, wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Zahlung von 10.000 Euro an Ärzte ohne Grenzen verurteilt. Die Bewährungsauflage gilt für drei Jahre, und er bekam einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Das Gericht machte noch einen weiteren Vorschlag zur Zahlungsauflage: Weil der 42-Jährige Inhaber und Betreiber eines Fitness-Studios ist, könnte er auch alternativ 1.000 kostenlose Trainingsstunden für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge geben. +++


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