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REGION VB Toter Schwan wird untersucht

Landrat: Bei negativem Befund wird Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

10.02.17 - Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Lauterbach lässt zurzeit beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - Nationales Referenzlabor auf der Insel Riems – einen möglichen Verdachtsfall auf Vogelgrippe untersuchen. Wie die Pressestelle des Vogelsbergkreises mitteilte, war ein toter Schwan Ende Januar am Stausee bei Antrifttal aufgefunden und zunächst zur Untersuchung ins Landeslabor Gießen gebracht worden.

„Diese Untersuchung in Gießen ist am Mittwochabend abgeschlossen worden und hat Anhaltspunkte erbracht, die eine weitere abschließende Bewertung beim Nationalen Referenzlabor (FLI) erfordern“, erläutert die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Maria Dolderer-Litmeyer. Auf der Insel Riems werden die Proben des Schwans zurzeit ausgewertet. Das Veterinäramt rechnet am Montag mit dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses.

„Sollte sich der Verdachtsfall nicht bestätigen, dann wird der Landkreis die zurzeit bestehende Stallpflicht für Geflügel aufheben“, teilt Landrat Manfred Görig mit.

Seit Herbst 2016 sind vom Vogelsberger Veterinäramt 32 tote Vögel zur Untersuchung ans Landeslabor in Gießen weitergeleitet worden. Diese 32 Fälle waren alle negativ – es gab also bisher keine Anhaltspunkte für die Vogelgrippe. Dies ist nun bei dem aufgefundenen Schwan anders, erläutert Dr. Dolder-Litmeyer.

Das Umweltministerium hatte am Donnerstag per Erlass die vorzeitige Aufhebung für Kreise mit geringer Geflügeldichte und keinen Wildvogelrast- und brutgebieten ermöglicht.

„Wir müssen den Befund den Schwan betreffend jetzt erst abwarten“, erklärt Landrat Manfred Görig. Natürlich sei es wichtig, den Infektionsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die berechtigten Sorgen der Geflügelzüchter und ihrer Vereine ernst zu nehmen.

Ungeachtet einer möglichen Aufhebung der Stallpflicht empfiehlt das Veterinäramt den Geflügelhaltern bis zur wärmeren Witterung nach Möglichkeit das Geflügel weiterhin im Stall zu halten und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Öffentlichkeit wird informiert sobald das Untersuchungsergebnis des FLI vorliegt. +++

 


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