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REGION Polizei kontrolliert auf Autobahnen

Beamte stoppen Raser: Mit 176 Stundenkilometern in Tempo 100-Zone

14.02.17 - Auch am vergangenen Wochenende kontrollierte die Polizei auf den osthessischen Autobahnabschnitten und stellte teils erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen fest. So überprüfte eine Streifenbesatzung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld mit einem Zivilfahrzeug am Sonntagmorgen die osthessischen Autobahnabschnitte nach erheblichen Geschwindigkeitsverstößen, so die Polizei in einer Pressemitteilung.

Im Bereich der Gemarkung Niederaula, BAB A 7, zwischen dem Kirchheimer und Hattenbacher Dreieck fiel den Beamten ein 29-jähriger Fahrzeugführer aus Kroatien auf, der statt der maximal erlaubten 100 km/h, mit 147 km/h gemessen und videografiert wurde. Der Fahrzeugführer zeigte sich bei der anschließenden Kontrolle einsichtig. Gegen ihn wurde eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro angeordnet, die er direkt am nächsten Bankautomaten bei den Beamten der Polizeiautobahnstation entrichtete.

Kurze Zeit später wurde die Zivilstreife auf der BAB A 4, Gemarkung Bad Hersfeld, zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Anschlussstelle Bad Hersfeld von einem Audifahrer mit hoher Geschwindigkeit überholt. Der aus Fulda stammende Fahrzeugführer hatte wohl an diesem Sonntagmorgen mit keiner Zivilstreife gerechnet und war statt der erlaubten 100 km/h mit 176 km/h unterwegs. Der 44-jährige Fahrer wurde unmittelbar nach der Geschwindigkeitsmessung kontrolliert. Neben einer erheblichen Geldbuße, zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg erwartet ihn auch ein zweimonatiges Fahrverbot.

Positiv bleibt festzuhalten, dass viele Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkungen auch in den verkehrsärmeren Zeiten auf den Autobahnen einhalten.

Es zeigt sich aber immer wieder, dass die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sich zu diesen Zeiten deutlich erhöhen und nicht mehr als geringe Ordnungswidrigkeit eingestuft werden können, sondern erhebliche Ahndungen zur Folge haben. Dabei sollte nicht nur der Verstoß allein den Rasern deutlich gemacht werden, sondern auch die daraus resultierende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, da diese mit so deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, zum Beispiel bei Überholmanövern, nicht rechnen. +++


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