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Gerhard Trier wird von Landrat Manfred Görig verabschiedet - Foto: privat

LAUTERBACH Gerhard Trier verabschiedet

Über 36 Jahre lang Fachassistent in der Fleischbeschau

16.02.17 - "Über 36 Jahre lang stellte Gerhard Trier sein Fachwissen als Fleischbeschauer und Trichinenschauer nebenberuflich gewissenhaft, pflichtbewusst und zuverlässig der Allgemeinheit zur Verfügung.“ Dies sagte Landrat Manfred Görig anlässlich einer kleinen Feierstunde im Lauterbacher Kreishaus. Die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, hob die Bedeutung dieser nebenberuflichen Tätigkeit für die Erledigung der wichtigen Aufgaben für den Verbraucherschutz hervor. "Nur durch die Gewissenhaftigkeit der nebenberuflichen Experten können wir unsere Verpflichtungen erfüllen“, betonte Dr. Litmeyer und hob die hohe Verlässlichkeit und die sehr gute Zusammenarbeit hervor.

Gerhard Trier aus Burghaun-Schlotzau war seit dem 1. August 1980 als nebenberuflicher Fachassistent beim Landrat des Vogelsbergkreises – Amt für Veterinärwesen - im Fleischbeschaubezirk Schlitz tätig. Seine Aufgabe war es sicherzustellen, dass mit Hilfe der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen sowie bei Hausschlachtungen nur Fleisch von gesunden Tieren als Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde.

Schlachttiere, die in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb geschlachtet werden, müssen vor der Schlachtung einer Schlachttieruntersuchung (früher "Lebendbeschau“) unterzogen werden, um festzustellen, ob das betreffende Tier gesund und somit zur Schlachtung geeignet ist. Bei der folgenden Fleischuntersuchung (früher "Fleischbeschau“) werden das Fleisch und die Organe auf Genusstauglichkeit untersucht. Ergibt die Fleischuntersuchung keine Beanstandung, so wird der Schlachtkörper mit Hilfe eines Stempels als tauglich gekennzeichnet und darf in die Lebensmittelkette gelangen.

Für einige Tierarten wie z.B. Schweine, Schwarzwild und Pferde ist im Rahmen der Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf die Fadenwürmer Trichinen vorgeschrieben. Eine Probenentnahme erfolgt durch die amtlichen Fachassistenten und amtlichen Tierärzte vorzugsweise aus dem Zwerchfell. Mit Hilfe einer künstlichen Verdauungsmethode, dem Magnetrührverfahren, werden die Proben im Labor auf das Vorkommen von Trichinen untersucht. +++


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