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Schock für tausende Bausparer - Altverträge dürfen gekündigt werden - Foto: DPA / Felix Kästle

REGION BGH hat entschieden

Deshalb dürfen alte Bausparverträge nun doch gekündigt werden

22.02.17 - In den Chefbüros aller Bausparkassen dürften heute Mittag die Sektkorken fliegen, für viele Sparer in ganz Deutschland ist es ein Schock: Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen - zumindest dann, wenn der Kunde auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife das Geld noch nicht angerührt hat. Folgt nun die riesige Kündigungswelle für Altverträge?

Jedenfalls sind diese Kündigungen ab sofort rechtens. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstagmittag entschieden und damit die Grundlage für mehr als 100 Fälle, die an Land- und Oberlandesgerichten verhandelt werden, rechtsverbindlich geschaffen. Es ging vor dem BGH um zwei Verträge aus dem Jahr 1978 mit einer Sparsumme von rund 20.000 Euro und einem Guthabenzins von drei Prozent und ein weiterer mit rund 100.000 Euro und einem Zins von 2,5 Prozent. Die Verträge sind seit 23 beziehungsweise gut 15 Jahren zuteilungsreif.

Worum geht es den Banken?

Viele Altverträge von Bausparern beinhalten Zinsen von drei bis fünf Prozent. Alles Werte, die mit dem heutigen Leitzins von 0 Prozent, malerisch erscheinen. Viele Bausparer lassen daher ihr angespartes Geld in dem Vertrag liegen und genießen die hohen Zinsen, anstatt mit dem Geld einen Hausbau zu finanzieren. Von bis zu 250.000 Betroffenen deutschlandweit ist die Rede.

Die Banken können mit dem angelegten Geld wegen der Niedrigzinsphase kein Gewinn erzielen, für sie ist es mittlerweile vielmehr ein dickes Minusgeschäft geworden. Deshalb begann bereits 2015 die erste Kündigungswelle. Und deshalb haben sich viele Sparer auch vor Gericht durchsetzen wollen. Klägeranwalt Peter Wassermann sagte während der Verhandlung: "Man versucht, das Risiko veränderter Marktverhältnisse auf die Kunden abzuwälzen. Die Kunden können nichts für die Niedrigzinsphase. Das Festhalten an einem zuteilungsreifen Vertrag ist völlig legitim."

Ein Passus im BGB

Einen kleinen Passus aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch machte sich Wüstenrot-Anwalt Reiner Hall zunutze. Dem "Darlehensnehmer" wird darin zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Geldes ein Kündigungsrecht gewährt. Weil der Bausparer zunächst regelmäßig an die Bank zahlt, sieht sich die Bank in diesem Fall als Kreditnehmer, der das Geld später zurückzahlen muss. Die Bausparkassen hätten nicht mit einem derart umstürzenden Ereignis wie der Nullzinsphase rechnen können, sagt der Anwalt. "Entsprechend war auch keine Vorsorge möglich", so Hall. Verbraucherschützer kritisieren die Banken, denn die Verträge seien als Geldanlage beworben worden und für die Banken auch höchst lukrativ gewesen - nun müsse man die Konsequenzen auch selbst tragen. Der BGH ist anderer Meinung. (Julius Böhm) +++


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