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Dieser Abschlepper samt geladenem Lkw war der Polizei zu gefährlich - Foto: Polizei

ALSFELD Polizei stoppt Lkw

Ungesicherte Ladung, Überhöhe, veraltete Spanngurte

23.02.17 - Einer Streife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei fiel am Montagvormittag auf der Autobahn A5 in der Gemarkung Alsfeld (Vogelsbergkreis) ein Fahrzeugtransporter aus Polen auf, der mit einem unfallbeschädigten Klein-LKW beladen war. Die Polizisten erkannten, dass die Beladung des Fahrzeuges offensichtlich zu hoch und damit gefährlich und unvorschriftsmäßig war.

Dieser Verdacht bestätigte sich bei der Kontrolle an der Rastanlage Rimberg. Bei der Höhenermittlung mit Hilfe eines geeichten Höhenmessstabs maßen die Beamten statt der erlaubten Maximalhöhe von vier Metern eine Gesamthöhe von 4,25 Metern.

"Bei einer Weiterfahrt des so beladenen Abschleppwagens bestand die Gefahr, dass er unter einer Autobahnbrücke stecken bleibt", berichtet Polizeihauptkommissar Mario Döring. "Durch die erhebliche Überhöhe liegt auch der Schwerpunkt des gesamten Fahrzeugs höher als normal. Daher war auch das Risiko groß, dass der Transporter zum Beispiel beim Durchfahren enger Kurven umkippt", führt Döring weiter aus. Noch instabiler wurde das Fahrzeug, weil die Insassen des Transporters die Luft aus den Reifen des geladenen Lkw gelassen hatten. Sie wollten so die Gesamthöhe ihres Fahrzeugs wenigstens etwas verringern.

Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass noch mehrere Kanthölzer völlig ungesichert auf der offenen Ladefläche des Abschleppfahrzeugs lagen. Diese hätten während der Fahrt jederzeit herabfallen können. Als weiterer Gefahrenfaktor kam hinzu, dass sämtliche zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte überaltert und beschädigt waren.

Die beabsichtigte Weiterfahrt bis nach Polen mussten die Polizisten aufgrund ihrer Feststellungen bis zu einer Umladung des nicht fahrbereiten Kleintransporters auf ein geeignetes Transportfahrzeug untersagen. Gegen den Abschleppunternehmer regten die Beamten wegen der Verwendung des ungeeigneten Transportfahrzeuges bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel ein sogenanntes "Verfallverfahren" angeregt. "Durch diese Verfahrensweise besteht die rechtliche Möglichkeit, auch bei ausländischen Transportunternehmen unrechtmäßig erlangte finanzielle Vorteile abzuschöpfen. Im vorliegenden Fall dürfte dies für den Transporteur die Zahlung eines deutlich vierstelligen "Verfallbetrages" zu Folge haben.", erklärt Mario Döring. +++


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