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Hier in der Schlüchterner Obertorstraße fand die grausame Bluttat statt -

REGION Opfer ist erblindet

Anklage nach grausamer Gesichtsverstümmelung - wegen 50 Euro?

04.03.17 - Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Am 7. Oktober letzten Jahres waren einem 18-Jährigen in Schlüchtern mit spitzen Gegenständen in Augäpfel und Hals gestochen worden, die Augenlider durchtrennt, die Nasenflügel aufgeschnitten und Teile seiner Ohren abgebissen worden. Gegen den noch am Tatort verhafteten mutmaßlichen Täter hat die Staatsanwaltschaft Hanau jetzt Anklage erhoben. Das schwerst verletzte Opfer hatte die Horrorattacke nach einer sofortigen Notoperation überlebt, das Augenlicht aber fast vollständig verloren und befindet sich immer noch in einer Rehaklinik.

Dem 19-Jährigen, in dessen Wohnung die grausige Tat stattgefunden hatte, wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung vorgeworfen. Der Hanauer Oberstaatsanwalt Dominik Mies sieht die Mordmerkmale der Grausamkeit und Heimtücke als gegeben an, auch soll die Tat geplant gewesen sein. 

Nachbarn hatten damals die Polizei gerufen, weil sie von den markerschütternden Schreien des 18-Jährigen aufgeschreckt worden waren. Die Beamten hatten die Wohnungstür aufgebrochen und Täter und Opfer in einer Blutlache vorgefunden. Als mutmaßliche Tatwerkzeuge waren mehrere blutverschmierte Messer, eine Gabel und ein Kugelschreiber sichergestellt worden.

Bis heute liegt das Motiv des 19-Jährigen, der seit dem Tattag in Untersuchungshaft sitzt, im Dunkeln, der Mann hat sich überhaupt nicht zum Geschehen und dessen Gründen geäußert. Gemutmaßt wird aber, dass es um die Summe von 50 Euro gegangen ist, die sich der 18-Jährige von seinem Bekannten geliehen haben soll. Beide kannten sich nach Angaben der Ermittlungsbehörde von früher aus einer Jugendhilfeeinrichtung.

Auf die Frage, wann mit dem Prozessbeginn gegen den 19-Jährigen gerechnet werden könne, sagte der Oberstaatsanwalt: "Ich hoffe, dass es jetzt sehr schnell geht, denn in spätestens vier Wochen muss die Haftfrage geklärt sein." (Carla Ihle-Becker) +++


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