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Wer hier einfach weiterfährt, handelt moralisch verwerflich - Fotos: Christian P. Stadtfeld

REGION "Moralisch verwerflich!"

Wegfahren von Unfallstelle? Autofahrer sind verpflichtet, Hilfe zu rufen

07.03.17 - Allseitiges Kopfschütteln über das verantwortungslose Handeln mehrerer Autofahrer, die den schweren Unfall am gestrigen Montag auf der B 254 mit drei Schwerverletzten offenbar achselzuckend zur Kenntnis nahmen und - statt sofort Erste Hilfe zu leisten, einfach den Wagen wendeten und wegfuhren.

Bei dem Frontal-Crash auf dem Fuldaer Westring zwischen den Abfahrten Haimbach und dem Industriegebiet Rodges waren ein Ford Fiesta und ein VW-Transporter aus dem Vogelsbergkreis zusammengeprallt. Was genau passiert ist, kann noch niemand sagen, denn es gibt keine Zeugen. Die Polizei hatte bereits auf der Anfahrt zur Unfallstelle bemerkt, dass ihnen einige Pkw entgegenkamen. Alle diese Fahrer müssen den Unfall ja mitbekommen haben. "Aber statt sofort Erste Hilfe zu leisten, haben sie schnell gewendet und sind über Feldwege an der Unfallstelle vorbeigefahren. Das ist ziemlich dreist und eine Straftat", sagte ein Beamter vor Ort. "Das habe ich auch noch nicht erlebt."

Polizeisprecher Martin Schäfer.

Auch Polizeisprecher Martin Schäfer bestätigt diese Wahrnehmung seiner Kollegen. Und findet ganz klare Worte für dieses Fehlverhalten: "Das ist eindeutig geregelt: Als Augenzeuge eines Unfalls bin ich gesetztlich verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern, bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten und bei Polizei und Rettungsdienst Hilfe zu holen." Und natürlich ist man als Zeuge außerdem in der Pflicht, das, was man gesehen hat, auch der Polizei zu Protokoll zu geben, damit der Unfallhergang ermittelt werden kann. Dabei habe der Gesetzgeber durchaus berücksichtigt, dass es nicht jedem zuzumuten ist, einem schwer verletzten Unfallopfer Erste Hilfe zu leisten. "Sie müssen ganz gewiss keinen Beinbruch richten oder bei einem blutüberströmten Unfallopfer Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen", erklärt der Polizeisprecher. Aber einem Verletzten beizustehen, ihn gegebenenfalls zuzudecken, mit ihm zu sprechen und zu sagen, dass man Hilfe gerufen hat, sei doch nicht zuviel verlangt. 

Ob die betreffenden Fahrer, die sich gestern der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben,  nun auch strafrechtlich belangt werden, bleibt dahingestellt. Für Martin Schäfer ist die Hilfeleistung ganz einfach eine moralische Verpflichtung: "Stellen Sie sich doch einfach mal vor, S i e lägen da mit schlimmen Verletzungen und müssten miterleben, dass niemand ihnen hilft." Ein häufig angeführter Grund der "Nichthelfer" lautet, man könne später belangt werden, wenn man am Unfallort etwas falsch mache. Dazu sagt der Sprecher: "Nur, wer nichts macht, macht alles verkehrt!" Und die Ausrede, man könne zur Erstattung von Schadensersatz genötigt werden, wenn man beispielsweise die Kleidung des Verunfallten aufschneidet, sei ebenfalls falsch, denn als Ersthelfer ist man versichert.

Ein Ersthelfer, der vor Ort war, berichtet

"Wie bereits beschrieben, haben alle Fahrzeuge vor und nach mir einfach gewendet und sind direkt wieder zurück in Richtung Ampel (Abfahrt Haimbach) gefahren - keiner hat angehalten und nach evtl. Verletzten gesehen oder gefragt", schreibt uns ein Sanitäter vom DRK, der zufällig privat kurz nach der Polizei an der Unfallstelle eintraf. "Offenbar hatten die Autofahrer den Eindruck,  "die Polizei ist ja da, dann kann ich weiterfahren" - aber das ist definitiv eine katastrophale Fehleinschätzung!

Denn die Polizei, auch wenn sie mit zwei Streifenwagen anfangs vor Ort war - ist in erster Linie mit dem Absichern der Unfallstelle beschäftigt - zu Recht, denn Eigensicherung geht vor und es sollen ja nicht noch weitere Fahrzeuge in die Unfallstelle rasen. Und das bedeutet, keiner kann sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um die Verletzten kümmern. Hier einfach weiterzufahren oder zu wenden, ist der größte Fehler, den man machen kann", schreibt der Sanitäter.

Seine Empfehlung lautet: "Auch wenn bereits Blaulicht bzw. die Polizei an einer Unfallstelle ist, anhalten - aussteigen und nachsehen, ob man helfen kann. Im Zweifel zu einem Polizisten gehen und fragen: "Gibt es Verletzte?", "Kann ich helfen?" - so viel kann man wohl von jedem verlangen. Lieber umsonst nachgefragt, als dass jemand durch unterlassene Hilfeleistung noch mehr zu Schaden kommt."
(Carla Ihle-Becker)+++


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