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v.l.n.r.: Michael Schmitt, Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, Beate Elisabeth Kretschmer, Justizministerin Eva Kühne-Hörmann -

REGION Dienstjubiläen ehrenamtlicher Richter

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Das Recht dient dem Menschen“

08.03.17 - „Das Recht dient dem Menschen. Es ist von Menschen gemacht und es wird von Menschen angewandt. Mit dem Rechtsstaat haben wir uns einen gesellschaftlichen Ordnungsrahmen geschaffen, der die Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlichem Handeln ebenso garantiert, wie er sicherstellt, dass die Stärke des Rechts über dem Recht des Stärkeren steht“, so die Justizministerin zu Beginn der Feierstunde zu Ehren von 25- und 40- jährigen Dienstjubiläen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter im Historischen Saal des Justizministeriums.

Vor zahlreichen Gästen fuhr die Ministerin mit Blick auf die aktuellen Beziehungen zur Türkei fort: „Und was uns in Deutschland so selbstverständlich vorkommt, was uns gelegentlich bürokratisch und schwerfällig erscheint, ist doch am Ende unser Schutzwall vor autokratischen Bestrebungen. Denn wir sehen gerade in vielen Ländern der Welt, dass es genau diese Freiräume sind, die Freiräume, die der Rechtsstaat schafft, die als erstes von Potentaten und Autokraten angegriffen werden. Es ist deshalb wichtig, diese Freiheitsrechte kompromisslos zu schützen, zu verteidigen und zu stärken. Es geht um die Presse- und Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit aber auch um die demokratische Kontrolle des Staates sowie um die Möglichkeit der freien politischen Willensbildung.“

„Sie, die Sie heute hier versammelt sind, arbeiten seit Jahrzehnten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der hessischen Justiz. Sie tragen nicht nur mit Ihrer Expertise dazu bei, dass gerichtliche Entscheidungen fachlich fundiert und praxisgerecht gefällt werden, sondern Sie sind genau dieser Teil der demokratischen Kontrolle des staatlichen Handelns. Sie sind wesentlich dafür, dass die Urteile und Entscheidungen der Justiz tatsächlich ‚Im Namen des Volkes‘ gesprochen werden“, so Kühne-Hörmann.

„Heute danke ich Ihnen, sehr geehrte Frau Kretschmer, sehr geehrter Herr Schmitt, für Ihr 25-jähriges Wirken als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter in der hessischen Justiz. Die freiwillige und unentgeltliche Richtertätigkeit erfordert Sinn für das Gemeinwesen, Integrität und großes Verantwortungsgefühl sowie – nicht zuletzt - ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit. Es verlangt darüber hinaus Mut, in einer Beratung seine eigene Meinung zu vertreten. Das richterliche Ehrenamt ist regelmäßig mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Viele Gerichtsverhandlungen berühren überdies auch in emotionaler Hinsicht. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie für Ihr jahrzehntelanges Engagement zu ehren“, so die Justizministerin.

„Nicht nur die aktuellen Ereignisse sind es, die die Rolle der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dabei aktueller denn je machen. Denn in einer sich immer stärker professionalisierenden und digitalisierenden Gesellschaft, in einer Zeit, bei der die Sachverhalte komplexer und internationaler werden, ist die Anwesenheit von Bürgerinnen und Bürgern in den Verhandlungen die Rückversicherung, dass die Justiz ihr Handeln stets intensiv erklärt; auch für Menschen, die gerade nicht jeden Tag mit der Justiz zu tun haben. Es fördert aber auch das Verständnis für die Tätigkeit der Rechtsprechung in der Öffentlichkeit. Denn sie nehmen durch ihre Aufgabe auch umgekehrt, in Richtung ihrer Verbände, Unternehmen und ihrem persönlichen Umfeld eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Bevölkerung ein“, so Justizministerin Kühne-Hörmann.

„Das ehrenamtliche Engagement bildet ein notwendiges Gegengewicht zur wachsenden Individualisierung unserer Gesellschaft. Dies ist besonders wichtig, denn gelebte Demokratie ist ohne Mitverantwortung und Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger nicht vorstellbar. In der Justiz übernehmen Sie diese Funktion. Dafür möchte ich heute jedem einzelnen von Ihnen ganz persönlich danken“, so die Justizministerin.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der hessischen Justiz

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter kommen an vielen Stellen zum Einsatz. Ihr Spektrum reicht von den Schöffen in der Strafjustiz über die sachverständigen Kaufleute in den landgerichtlichen Kammern für Handelssachen (Handelsrichter), die Beisitzer in Landwirtschaftssachen in der Zivilgerichtsbarkeit sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Im Jahre 2016 waren 248 ehrenamtliche Richterinnen und Richter als Handelsrichter und zwanzig in den Rechtsanwaltskammern bei den Anwaltsgerichten sowie 20 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Kammern für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen tätig. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig 2.335 ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen, in der Sozialgerichtsbarkeit sind es 1.476, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 816, in der Finanzgerichtsbarkeit 168 und bei den Landwirtschaftsgerichten 162. In diesem Kontext ist auch auf die Tätigkeit der rund 2.570 Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit hinzuweisen, die ebenfalls als ehrenamtliche Richter mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten befinden.

Historie des richterlichen Ehrenamtes

Ehrenamtliche Richter sind im deutschen Recht traditionell verankert. Ursprünglich waren die Richter des alten deutschen Rechts Volks-, also Laienrichter. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts ist ein allmählicher Übergang vom nicht rechtsgelehrten Richter, dessen Berechtigung zum Richterspruch aus seinem Ansehen und seiner Stellung herrührte, zum juristisch gebildeten, ständig bestellten und regelmäßig besoldeten Berufsrichter festzustellen. Hand in Hand mit dieser Entwicklung ging die Rezeption des römischen Rechts. Die Laienrichter wurden mehr und mehr durch gelehrte Juristen („doctores“) verdrängt, eine Verwissenschaftlichung des Rechts und der Rechtspflege begann. Im Absolutismus setzte sich das Berufsrichtertum in Reinkultur durch.

Die Kritik an der absolutistischen Staats- und Rechtspflegeorganisation und die Forderung nach bürgerschaftlicher Mitverwaltung, basierend auf den Ideen der Volkssouveränität sowie der Gleichheit und Freiheit der Bürger, führte zu einer Abkehr vom reinen Berufsrichtertum.  Im Jahr 1848 wurde das Schwurgericht eingeführt und damit das richterliche Ehrenamt in der Strafrechtspflege institutionalisiert. Auch in anderen Bereichen der Rechtspflege wurden ab dem Ende des 19. Jahrhunderts ehrenamtliche Richter eingesetzt. Dabei war die historische Rechtfertigung für die Laienmitwirkung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eine andere als bei den sonstigen Gerichten: Es ging nicht in erster Linie darum, die Macht der Berufsrichter durch den „gesunden Menschenverstand“ eines ehrenamtlich Tätigen zu beschränken. Vielmehr hatte der Laienrichter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit die Aufgabe, als sach- und fachverständiger Richter den Berufsrichter zu unterstützen und die Auffassungen der von ihm repräsentierten Berufs- und Sozialgruppen zur Geltung zu bringen.+++


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