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- Symbolbild: pixabay

FULDA/BAD HERSFELD Opfer geschlagen und gewürgt

Urteil wegen versuchten Totschlags: 16 Monate auf Bewährung

14.03.17 - Zu 16 Monaten auf Bewährung wurde ein 43-Jähriger am Montag vom Landgericht Fulda verurteilt. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und nicht - wie die Anklage lautete - wegen versuchten Totschlags. Neben der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zusätzlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand nach Überzeugung der Kammer fest, dass der Angeklagte den Geschädigten am 25.02.2016 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Hersfeld angriff und ihm zunächst mit einen wuchtigen Faustschlag in das Gesicht die Nase brach. Sodann drückte der Angeklagte den Geschädigten gegen die Wand und würgte ihn hierbei so heftig, dass dieser in Atemnot geriet und unter Todesangst litt. Nachdem der Angeklagte vom Geschädigten abgelassen hatte, flüchtete dieser durch ein Fenster auf ein an die Wohnung angrenzendes Werbeschild, um von dort auf die Straße zu gelangen. Dass der Angeklagte bei dem Angriff mit Tötungsvorsatz handelte, vermochte die Kammer nicht festzustellen.

Hintergrund der Tat war nach den Feststellungen der Kammer eine wahnhafte Störung des Angeklagten, infolge derer er davon ausging, das Opfer habe ihm mehrfach etwas in Essen und Getränke getan, um ihn zu schädigen und zu vergiften. Die Kammer legte dem Angeklagten unter anderem auf, seine Krankheit ambulant behandeln zu lassen und die insoweit erforderliche Medikation zu nehmen. Die Kammer folgte mit dem Urteil im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert. +++


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