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123 Fälle von Kindesmissbrauch sollen es gewesen sein - Fotos: Hendrik Urbin

FULDA / NEUHOF Prozess gegen 82-Jährigen

Er soll seine beiden Enkelinnen 123 Mal sexuell missbraucht haben

29.03.17 - Ein 82-Jähriger aus Neuhof-Hattenhof steht seit dem heutigen Mittwoch vor dem Fuldaer Landgericht. Er soll zwischen 1996 und 2006 zwei seiner Enkelinnen in 123 Fällen sexuell missbraucht haben. In zwei Fällen soll er sogar in die Scheide der jüngeren Schwester, die 1997 geboren wurde, eingedrungen sein. „Schwerer Kindesmissbrauch verlangt mindestens zwei Jahre Haft“, erklärt Staatsanwältin Heike Meeuw-Wilken. Ein Urteil ist aber erst im Mai zu erwarten.

Laut Anklageschrift hat alles 1996 angefangen, als seine beiden damals siebenjährigen Enkelinnen bei den Großeltern zu Besuch waren und ein Bad nahmen. Der Großvater sei in das Badezimmer gekommen und habe die Kinder aufgefordert, sich auf die Toilette zu setzen, ehe er damit begann, sie im Intim- und Analbereich zu berühren. „Ich möchte euch mal zeigen, wie viele Löcher ihr zwischen den Beinen habt“, zitiert die Staatsanwältin den Angeklagten.

Für eine der beiden Enkelinnen soll die Tortur über sieben Jahre und in 90 Fällen weitergegangen sein. Küsse, Streicheln und Berührungen im Intimbereich sollen dabei noch die harmloseren Vergehen gewesen sein. Er habe das Kind auch mehrfach dazu aufgefordert, ihm an das erigierte Glied zu fassen. 2003, als die Enkelin 14 Jahre alt wurde, hörten die Fälle auf.

Ab da soll die jüngere, damals sechsjährige Schwester zum nächsten Opfer geworden sein. 33 weitere Fälle sexuellen Missbrauchs sollen es gewesen sein - zwei davon schwer, weil er in den Körper des Kindes eingedrungen sein soll. Auf eine Aussage will sich der 82-Jährige nicht einlassen. Er rief nur, "meine Tochter will mich kaputt machen", bis ihn seine Verteidigerin unterbrach.

Jüngere Schwester ging zur Polizei

Der sexuelle Missbrauch sei innerhalb der Familie besprochen worden, sagt die Staatsanwältin. Dabei habe sich die Familie darauf verständigt, zu den Vorfällen zu schweigen. "Erst mit 18 Jahren ging die jüngere Schwester zur Polizei", so Meeuw-Wilken. Das war 2015.

Die Staatsanwältin erwartet einen schwierigen Fall, "weil bei solchen Serienstraftaten sich einzelnen Fälle immer wieder wiederholen. Das macht es für die Opfer schwer, die Umstände und den Zeitpunkt genau zu beschreiben. Außerdem hat es in den letzten Jahren nach den Taten sicher auch Verdrängungseffekte gegeben." Über ein Dutzend Zeugen werden vom Gericht gehört. Bisher sind fünf Verhandlungstermine bis Anfang Mai terminiert. (Christian P. Stadtfeld) +++


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