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Das neue Unternehmen entsorgt die größeren Gegenstände ab dem 1. Juni. - Foto: privat

REGION Auftrag für Knettenbrech + Gurdulic

Tonnen müssen nicht getauscht werden - einige Veränderungen beim Sperrmüll

30.03.17 - Ab dem 1. Juni 2017 wird ein neues Entsorgungsunternehmen die Restmüll-, Papier- und Bio-Tonnen sowie den Sperrmüll in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Fulda - mit Ausnahme der Stadt Fulda - abfahren. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt die Firma Knettenbrech + Gurdulic den Abfuhrauftrag. Durch die Beauftragung des neuen Entsorgungsunternehmens ändert sich für die Bürger nichts. Die gewohnten Abfuhrtermine bleiben unverändert. 

Der Zweckverband wird die Tonnen zum Endes des laufenden Entsorgungsvertrags kaufen. Damit müssen die insgesamt rund 130.000 Tonnen nicht ausgetauscht werden. Auf diese Weise sollen Probleme, wie sie durch den vom privaten Träger der Verpackungsabfallsammlung veranlassten Tausch der rund 60.000 gelben Tonnen aufgetreten sind, vermieden werden.

Erste Veränderungen durch die Beauftragung des neuen Entsorgungsunternehmens ergeben sich beim Sperrmüll bereits zum 1. April. Ab diesem Termin müssen alle Abfuhrwünsche ausschließlich unter Telefon (0661)6006-7878 angemeldet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die auf der Homepage des Zweckverbandes eingerichtete Online-Anmeldung zu nutzen.

Die ersten Abfuhren durch das neue Unternehmen erfolgen dann ab Juni 2017. Sperrmüllanmeldungen bis zum 31. März 2017 werden noch von dem derzeitig tätigen Entsorgungsunternehmen angenommen und bis Ende Mai abgefahren. Inhaltlich ändert sich bei der Sperrmüll- und Altholzsammlung nichts. 

Was kann man als Sperrmüll anmelden?

Zum Sperrmüll gehören nur Möbel und größere Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Privathaushalten, die man üblicherweise bei einem Umzug mitnehmen würde und die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.  Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter, nicht breiter als einen Meter und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein. Abgefahren werden nur haushaltübliche Mengen (max. 4-5 m³ pro Haushalt) - zur Entsorgung größerer Mengen oder kompletter Haushaltsauflösungen muss ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragt werden. Sperrmüllgegenstände aus Holz bitte getrennt vom übrigen Sperrmüll stellen.

Jeder an die Hausmüllabfuhr angeschlossene Haushalt im Landkreis Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda und ihrer Stadtteile) kann bis zu zwei Mal im Jahr gebührenfrei Sperrmüll abholen lassen. Je nach Anzahl der vorliegenden Anmeldungen erfolgt die Abholung innerhalb von acht bis zehn Wochen. Für Anmeldungen ab Juni 2017 wird die Wartefrist nach und nach auf maximal sechs Wochen verkürzt. +++


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