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RHÖN/BAYERN POLIZEIREPORT

Hilflose Saufkumpane - Rangierunfall - Strafverfahren nach Fahren mit Hoverboard

Dieser Polizeireport beinhaltet Informationen und Meldungen der Polizeidienststellen zu Ereignissen im Bereich der unterfränkischen Rhön-Kreise Bad Kissingen (KG) und Rhön-Grabfeld (NES). Die Meldungen werden den ganzen Tag über - soweit neue Infos vorliegen - ergänzt.

04.04.17 - Außenspiegel abgefahren und geflüchtet

MELLRICHSTADT. Im Bereich des „Sonderpreisbaumarktes“ in der Friedenstraße ereignete sich am Montag eine Unfallflucht. Dabei war tagsüber im hinteren Bereich des Parkplatzes ein Pkw Ford geparkt. Vermutlich beim Ausparken erfasste ein bislang noch nicht bekannter Fahrzeugführer den Außenspiegel am Ford, wobei ein Schaden von ca. 200 Euro entstand. Hinweise zu dem Unfallflüchtigen nimmt die Polizeiinspektion Mellrichstadt, Tel. (09776) 8060, entgegen.

Doppelkorn gestohlen

MELLRICHSTADT. Einen Ladendiebstahl stellte das Verkaufspersonal einer der nördlich gelegenen Supermärkte zu Wochenbeginn fest. Ein Mann hatte am Montagnachmittag aus einem Regal zunächst zwei Flaschen Doppelkorn entnommen. Nach dem Passieren der Kasse stellte sich heraus, dass er dabei eine Flasche in seinem Rucksack durch den Verkaufsbereich schmuggeln wollte. Eine Anzeige wegen Ladendiebstahls wird erstellt.

Haftbefehl für jungen Mann

MELLRICHSTADT. Zu Wochenbeginn wurde ein junger Mann im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Mellrichstadt in Arrest genommen. Die Maßnahme war durch einen Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vollstreckt worden. Der 21Jährige verbüßt nun eine Woche in der Justizvollzugsanstalt seine Strafe.


Verrechnungsscheck war gefälscht

MELLRICHSTADT. Mit einem sogenannten Überzahlungstrick sollte ein Bürger im hiesigen Dienstbereich betrogen werden. Der Mann hatte seinen Kleinwagen in einem Internetportal zum Verkauf angeboten, worauf sich gleich in Interessent aus Großbritannien meldete und dem Verkäufer einen Verrechnungsscheck auf dem Postweg zusandte. Der Scheck war jedoch über einen wesentlich höheren Betrag als der Kaufpreis ausgestellt, wobei der zu viel überwiesene Betrag für die Begleichung der Transportkosten verwendet werden sollte. Hierzu bekäme er noch weitere Weisung per E-Mail. Nachdem der Verkäufer den Verrechnungsscheck bei der örtlichen Bank eingelöst hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass es sich bei dem Scheck um eine Fälschung handelte. Glücklicherweise hatte der Verkäufer noch kein Geld an das angebliche Transportunternehmen bezahlt, sodass kein finanzieller Schaden eingetreten ist. Die polizeilichen Ermittlungen wurden aufgenommen.

Betrunkener Drogenkonsument rastet aus

BAD BRÜCKENAU. Am Montagabend gegen 22.00 Uhr wurde die Polizei wegen einer Rauferei in den Bad Brückenauer Ortsteil Wernarz gerufen. Ein 26-Jähriger war bei seinem 51-jährigen Wohnungsnachbarn zu Besuch gewesen und die Beiden hatten gemeinsam Alkohol konsumiert. Als der Jüngere ohne ersichtlichen Grund aggressiv und laut wurde, verbrachte ihn der Gastgeber in dessen Wohnung zurück. Hier begann der Jüngere damit, seine eigenen Einrichtungsgegenstände und Möbel zu zerstören. Seine Aggressivität richtete er dabei auch gegen seinen Zechkumpanen, so dass dieser leicht verletzt wurde. Schließlich gelang es dem Älteren, seinen Kontrahenten zu fixieren und die Polizei hinzuzurufen. Der junge Mann konnte jedoch auch durch die Polizeibeamten nicht beruhigt werden und musste gefesselt werden. In seiner Wohnung wurden geringe Mengen unerlaubter Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Im Verlauf des Einsatzes verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsumenten derart, dass er in ein Krankenhaus nach Bad Kissingen verbracht werden musste. Auf ihn kommt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu.

Hilflose Saufkumpane

BAD BRÜCKENAU. Ein 59-Jähriger aus dem Landkreis und ein 54-jähriger Brückenauer zechten am Montagabend auf dem Parkplatz des EDEKA-Marktes in Bad Brückenau. Beim Antreffen durch die Streife war der Jüngere nicht mehr in der Lage, mit dem mitgeführten Rollator nach Hause zu gehen. Er musste in Gewahrsam genommen und nach Hause verbracht werden. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich der Landkreisbewohner noch zu Fuß in Bewegung und machte den Eindruck, dass er sein Ziel erreichen würde. Anstatt jedoch den Heimweg anzutreten, tankte er offensichtlich weiter und wurde 1 Stunde später völlig orientierungslos auf der Straße liegend aufgefunden. Der Landkreisbewohner musste nun ebenfalls in Gewahrsam genommen werden und verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Für die polizeilichen Maßnahmen werden den Zechkumpanen jeweils 60,- Euro in Rechnung gestellt.

Verbotener Alkoholkonsum im Georgi-Park

BAD BRÜCKENAU. Zwei Brüder im Alter von 23 und 20 Jahren ließen sich am Montagabend gegen 20.00 Uhr mit einem 21-jährigen Bekannten im Georgi-Park in Bad Brückenau nieder. Hier konsumierten sie einen Sechserpack Bier und eine Flasche Wodka. Alle drei wohnen in Bad Brückenau und wissen, dass der Alkoholkonsum hier durch eine Stadtsatzung verboten ist. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Stadt Bad Brückenau werden erstattet.

Brand auf Klostergelände - Ermittlungen dauern an

MÜNNERSTADT. Nach dem Feuer in zwei Nebengebäuden einer Einrichtung für behinderte Menschen in der Nacht zum Montag dauern die Ermittlungen der Brandfahnder der Schweinfurter Kripo weiterhin an. Noch in der Nacht hatte der Kriminaldauerdienst die ersten Ermittlungen vor Ort hinsichtlich der Ursache für das Feuer und der Schadenshöhe aufgenommen. Speziell ausgebildete Brandermittler der Kripo Schweinfurt führten im Laufe des Montags weitere Überprüfungen durch. Diese gestalteten sich aufgrund des hohen Zerstörungsgrads schwierig, so dass zur Ursache noch keine Aussage getroffen werden kann. Hinsichtlich der Schadenshöhe wird derzeit von rund 500.000 Euro ausgegangen.

Rangierunfall

HAMMELBURG. Eine 80-Jährige wollte am Montag gegen 11 Uhr eine Verkehrsinsel "Am Sportzentrum" über die Fahrspur des Gegenverkehrs umfahren, nachdem die Pflanzinsel gerade bewässert wurde. Beim Rangieren übersah die Dame einen hinter ihr stehenden 85-jährigen Mercedesfahrer. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 3.500 Euro an den Fahrzeugen.

Wildunfall

RAMSTHAL.Auf der Kreisstraße 4 von Euerdorf kommend in Fahrtrichtung Ramsthal kam es am frühen Montagmorgen zu einem Wildunfall, als ein Reh die Fahrbahn überquerte und hierbei mit einem Pkw kollidierte. Das Tier wurde bei dem Unfall getötet. Der Schaden am Ford Galaxy beläuft sich auf circa 2000 Euro. 

Fahrübungen mit Hoverboard enden in Strafverfahren – rechtliche Hinweise der Polizei

UNTERFRANKEN. Erneut hat die Polizei am vergangenen Wochenende Personen festgestellt, die mit sogenannten Hoverboards auf öffentlichen Straßen unterwegs waren. Das Polizeipräsidium Unterfranken nimmt die aktuellen Fälle zum Anlass, über die zu beachtenden verkehrsrechtlichen Vorschriften zu informieren.

Wie bereits von der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt berichtet, stellte eine Streifenbesatzung am späten Samstagnachmittag eine 23-jährige Frau und einen 29-jährigen Mann bei Fahrübungen mit einem Hoverboard auf dem Friedrich-Ebert-Ring fest. Jeden der beiden Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Seit Februar 2016 wurden im Zuständigkeitsbereich der Unterfränkischen Polizei 41 Fälle festgestellt, bei der die Nutzung von Hoverboards im öffentlichen Verkehrsraum Anlass für die Einleitung von Strafverfahren waren. Die Tendenz der Vorkommnisse ist steigend. Diese zweirädrigen Fahrzeuge mit Elektromotorantrieb werden durch Gewichtsverlagerung des Körpers gesteuert und sind rechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen. Sie erreichen in der Regel Geschwindigkeiten von 20 Stundenkilometern oder auch mehr.

Die Nutzung eines Hoverboards auf öffentlichem Verkehrsgrund bedürfte einer Betriebserlaubnis und dem Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrages. Eventuelle Schadensforderungen werden von der normalen Privathaftpflichtversicherung nicht umfasst und der Verursacher muss unter Umständen selbst für die Schadensregulierung aufkommen. Aber auch fahrerlaubnisrechtlich ergibt sich die Erfordernis eines Führerscheins der Klasse B.

Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, bei festgestellten Missachtungen Strafverfahren einzuleiten. Für Eltern gilt es zu beachten, dass auch sie strafrechtlich verantwortlich sein können, wenn ihre Kinder das Hoverboard im öffentlichen Verkehrsraum nutzen. +++


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