Archiv
- Symbolbild: Pixabay

REGION "Schatz, hör auf, die Kinder zu posten"

Wer sein Kind auf Facebook zeigt, setzt es unnötigen Risiken aus

Anmerkung der RedaktionAuch unser Portal ist im Netz. Wer also Kinderfotos an die ON-Redaktion schickt, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitschicken. Die Annahme, das das bei Gruppenbildern nicht gilt, ist falsch. Siehe Absatz unten!

13.04.17 - Es ist so verdammt süß: Der kleine Maximilian beim Auspusten der Geburtstagskerzen, Melanie beim Spielen im Sand und Marie bei ihrem ersten Gang aufs Töpfchen. So süß, dass manche Eltern es am liebsten mit der ganzen Welt teilen würden - und auch tun. Aber so harmlos das klingt, ist es leider nicht. Denn wer Fotos seiner Kinder im Netz verbreitet, läuft Gefahr, dass diese in die falschen Hände geraten. "Es ist nicht vernünftig, Kinderfotos zu posten, wenn das Kind darauf zu erkennen ist", sagt Polizei-Sprecher Martin Schäfer.

Einer Studie des Softwareherstellers AVG zufolge laden 71 Prozent aller Eltern in Deutschland noch vor dem zweiten Geburtstag ihrer Sprösslinge Fotos von ihnen in Sozialen Netzwerken hoch. Über die möglichen Folgen scheinen sich nur die wenigsten im Klaren zu sein. "Der Kriminalität wird damit Tür und Tor geöffnet", sagt Schäfer.

Bei Babys seien die Gefahren nicht ganz so gravierend, da sie sich im Laufe ihres Lebens noch stark veränderten. Sobald der oder die Abgelichtete jedoch das Kleinkind-Alter erreicht, sieht die Sache anders aus. Aber man ist doch so stolz auf den Nachwuchs ... Zum Beispiel dann, wenn er seinen ersten Schultag hat oder der allererste Zahn wackelt. Der Polizei-Sprecher rät Eltern jedoch dennoch, keine Fotos im Netz zu verbreiten, auf denen das Kind eindeutig zu erkennen ist.

"Es ist vernünftiger, das Gesicht nur bis zur Nase oder das Kind nur von hinten zu zeigen." Besonders schwierig sei es beispielsweise auf Kindergeburtstagen. Bis zum achten Lebensjahr haben die Eltern nämlich das Recht am Bild des Kindes. Und wenn die Eltern des betroffenen Kindes in der Meute nicht wollen, dass ihr Kind abgelichtet wird, können sie klagen. "Es gibt Kanzleien, die Studenten anstellen, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als nach solchen Kinderfotos im Netz zu suchen", weiß Schäfer.

Bis zum 17. Lebensjahr tritt dann eine Doppelzuständigkeit ein. Das heißt, beide - sowohl Eltern als auch Kinder - müssen gefragt werden. Das gilt im Falle einer Scheidung für denjenigen, der das Sorgerecht hat. Teilen sich das die Elternteile, müssen sie beide ihr Okay geben.

Denn gerät ein Foto eines Kindes erst einmal in die falschen Hände, kann allerhand passieren: "Es gab schon Fälle, da hat jemand den Kopf des Kindes auf einen nackten Körper montiert." Es gäbe sogar einen eigenen Markt für Pädophile. "Es muss nicht bis zum Extrem gehen, aber es reicht ja schon, wenn sich jemand am Foto des eigenen Kindes ergötzt."

Doch das ist nicht die einzige Folge von unachtsamem Posten: Jahre später können Aufnahmen noch im Umfeld des Kindes auftauchen und es beschämen. Wer will schließlich schon, dass die ganze Klasse weiß, wie es aussah, als Marie ihr Geschäft zum ersten Mal auf dem Töpfchen verrichtet hat?

Schäfer rät Eltern, die trotz allem die Fotos ihrer Kinder im Netz mit Verwandten und Freunden teilen wollen, die Sicherheitseinstellungen ihres PCs und ihres Profils genau zu überprüfen und die Ortsbestimmung ihres Smartphones auszustellen. Aber Vorsicht: Denn auch sogenannte Facebook-Freunde können die Fotos der Kleinen speichern und an Dritte weiterleiten. 

Wer jetzt die Handbremse ziehen und die Kinderfotos von seinem Facebook- oder Instagram-Profil löschen will, dem sei gesagt, dass Bilder, die einmal hochgeladen wurden, so schnell nicht wieder verschwinden: Die Dateien werden auf einem Fremdserver gespeichert. Das Foto verschwindet also nicht automatisch und kann weiterhin im Netz verfügbar sein.

Deswegen gilt: Besser zweimal darüber nachdenken, ob man sein Kind wirklich einer so großen breiten und fremden Masse zeigen will. Vielleicht reicht es auch, die Fotos auszudrucken und beim nächsten Familienfest aus der Tasche zu holen. Denn auch dann wird es die Menschen, für die es bestimmt ist, erfreuen: Und ein Lob von Angesicht zu Angesicht wiegt doch auch viel schwerer als ein Facebook-Like, oder?

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis in eigener Sache: Die Redaktion von OSTHESSEN|NEWS bekommt sehr häufig Fotos von Kindern und Jugendlichen zugemailt, die zum Beispiel bei einer öffentlichen Veranstaltung anwesend waren. Solche Bilder dürfen wir nur veröffentlichen, wenn uns die schriftlichen Genehmigungen aller Erziehungsberechtigten der abgebildeten Kinder und Jugendlichen vorgelegt werden. Das häufig verwendete Argument: "Das war doch eine öffentliche Veanstaltung, da darf man das doch!" ist definitiv falsch. Der Gesetzgeber schützt das Recht von Kindern und Jugendlichen aufs eigene Bild ganz besonders - und das ist auch gut so.(sur) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön