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- Symbolbild: pixabay

REGION Zahl der Nachweise von Geflügelpest sinkt

Zach ermahnt weiterhin zur Vorsicht und Beachtung der rechtlichen Vorgaben

14.04.17 - Die Zahl der Nachweise aggressiver Influenzaviren bei Wildvögeln ist in den vergangenen beiden Wochen gesunken. „Auch in Hessen und im Main-Kinzig-Kreis sind keine neuen Fälle aufgetreten“, teilt Kreisbeigeordneter Matthias Zach mit.

Inzwischen wurde die Restriktionszone in Maintal nach dem Fund eines befallenen Graureihers aufgehoben. Noch etwa drei Wochen lang ist im Bereich Langenselbold und Rodenbach mit Einschränkungen umzugehen, dort wurden im März zwei Bussarde positiv auf das Virus getestet. Gesundheitsdezernent Matthias Zach weist darauf hin, dass entlang des Mains in Hanau und Maintal noch immer die Aufstallpflicht gilt. Die genauen Bereiche können im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erfragt werden, außerdem gibt es dazu eine Übersichtkarte auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises: www.mkk.de.

„Unabhängig von der sich aktuell entspannenden Seuchenlage bleibt die Eilverordnung des Bundes über Dokumentationspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter in Deutschland noch bis zum 20. Mai bestehen“, erklärt Zach. Mit dieser Verordnung werden Maßnahmen, die in großen Geflügelhaltungen (mehr als 1.000 Tiere) ständig gelten, für alle anderen Geflügelhaltungen, unabhängig von der Anzahl der Tiere, zwingend notwendig. So müssen werktäglich die Zahl der Todesfälle und die Zahl der gelegten Eier dokumentiert werden. „Eine Aussage: seit Monaten sei kein Tier gestorben, erfüllt diese Vorgabe nicht“, erläutert Matthias Zach. Die Dokumentation dient vor allem der frühzeitigen Erkennung von Problemen im Bestand.

Die Biosicherheitsmaßnahmen sind von besonderer Bedeutung zum Schutz des eigenen Tierbestandes vor Infektionen, Geflügelpest und anderen Erkrankungen. Dazu ist vorgesehen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstige Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden und dass diese Personen nach dem Verlassen des Stalls die Kleidung sofort ablegen. Weiterhin ist die Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegkleidung ist nach Gebrauch sofort zu beseitigen. Außerdem sind betriebsbereite Einrichtungen zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten. +++


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