Archiv
Kläranlage Ulrichstein muss bis zum 31. Dezember 2018 bessere Einleiterwerte aufweisen - Foto: Dieter Graulich

ULRICHSTEIN Wirtschaftsplan der Stadtwerke genehmigt

Das Sterben in Hessens Bergstädtchen wird erheblich teurer

09.05.17 - Wesentlich positiver wie der eingebrachte Haushaltsplanentwurf sieht der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ulrichstein (SWU) aus. So stehen im Erfolgsplan Umsatzerlösen von 2.525.000 Euro Aufwendungen von 2.005.000 Euro gegenüber. Damit verbleibt ein Überschuss von 520.000 Euro. Der Vermögensplan schließt bei Deckungsmitteln von 1.096.000 Euro und einer Mittelverwendung von 1.426.000 Euro mit einem Fehlbetrag 330.000 Euro ab. Hierfür ist eine Kreditaufnahme vorgesehen. Die Kreditaufnahme werde in diesem und auch im nächsten Wirtschaftsjahr notwendig, da im Vermögensplan in 2017 und 2018 rund 3,2 Millionen Euro investiert werden sollen.

So ist im Bereich Wasserversorgung weiter nach einer nachhaltigen Lösung für die Kernstadt Ulrichstein zu suchen, nachdem die Bohrung in Richtung Oberwald nicht zum Erfolg geführt hat. In der Abwasserentsorgung müssen die Kläranlagen Ulrichstein und Ober-Seibertenrod bis zum 31. Dezember 2018 ertüchtigt sein mit dem Ziel, die Einleiterwerte in die Ohm zu reduzieren. Trotz der hohen Aufwendungen in den einzelnen Teilergebnishaushalten ist im Erfolgsplan mit einem Überschuss von 520.000 Euro zu rechnen, der sich insbesondere aus den zu erzielenden Gewinnen aus der Windkraft und aus den kostendeckenden Gebühren zusammen. So werden die beiden Windparks voraussichtlich einen Überschuss von 628.000 Euro erwirtschaften.

Der Erfolgsplan im Bereich der Wasserversorgung schließt kostendeckend ab. Im Vermögensplan stehen als härteste Brocken Wasserleitungserneuerung in Rebgeshain mit 121.500 Euro und die Neuordnung der Wasserversorgung Ulrichstein mit 125.000 Euro an. Nach der Zustimmung der Ausschüsse stimmte am Freitagabend die Stadtverordnetenversammlung dem Plan- und Zahlenwerk einstimmig zu.

Verschiedene Meinungen gab es bei der Beschlussfassung einer neuen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt. Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 war gefordert worden, die Gebühren im Bereich des Bestattungswesens mit einem Kostendeckungsgrad von mindestens 80 Prozent bis spätestens zum 1. Juni 2017 festzusetzen. Da in der vorgelegten Gebührenordnung noch zahlreiche Fragen offen seien, beantragte Dr. Ernst-Ludwig (SPD) eine nochmalige Überweisung in die Ausschüsse, die jedoch bei nur vier Ja-Stimmen abgelehnt wurde. SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Repp merkte an, dass die drastische Erhöhung ein unbequemer Vorschlag sei, aber die Aufsichtsbehörde zwinge die Stadt dazu. Die neue Satzung wurde mit acht Ja-Stimmen, bei viermal Nein und einer Enthaltung genehmigt.

Damit erhöht sich zum Beispiel die Beisetzung in einer Urnenreihengrabstätte von 200 auf 500 Euro und in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzung sogar von 300 auf 600 Euro. Die Überlassung eines Urnenreihengrabes steigt von 200 auf 500 Euro und das Nutzungsrecht im Feld für anonyme Urnenbeisetzung wird um 700 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Das Nutzungsrecht für eine normale Grabstätte für 30 Jahre ist nun mit 1.350 Euro festgeschrieben. (gr) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön